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Provinz Schlesten, Regierungebezirk Oppeln.
Obligation
de rRybnicker Kreise s
II. Emission
Littr. M . .. .
uͤber .. . . . Thaler Preußisch Kurant.
uf Grund des unten bestätigten Kreistagsbeschlusses vom
8. November 1805. wegen Aufnahme einer Darlehnsschuld von 28,000 Thalern
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Rybnicker Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Glau-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von .. ... Thalern Preußisch
Kurant, welche fuͤr den Kreis kontrahirt worden und mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich
zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 28,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1867. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs-
fonds von Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten
Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1867. ab in dem
Monate September jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu versiärken, sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. ODie ausgeloosten, sowie
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch-
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Oppeln, in der Schlesischen Zeirung, im Staats-
Anzeiger und im Rybnicker Kreisblatre.
Bis 8 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjaͤhrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruͤck-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
(Nr. 661.) bei