Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 171 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Waldenburger Kreises 
Littr. ..... M .... über. Thaler zu vier Prozent Zinsen 
—— Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gecen mdessen Ruͤckgabe in 
der Zeit vom .. tin ... . . .. bis. s........... 
.......... und spaͤterhin die Zinsen der vorbenanaten “ Obligation 
7. das Halbjahr voo bis. mit (in Buchstaben) 
.. . .. Thalern ... . . Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Waldenburg. 
Waldenburg, den .. ten ... .. . ... 18.. 
Die ständische Kreis-Schuldenkommission. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Breslau. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Waldenburger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Waldenburger Kreises 
Littr. ..... M . ... uͤber ..... Thaler à vier Prozent Zinsen 
die .. te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Waldenburg, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch 
erhoben ist. 
EIIIIIITIIE 18.. 
Die ständische Kreis-Schuldenkommission. 
(r. 6291—6293.) (Nr. 6292.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.