Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 312 — 
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam. 
Brandenburger Stadt-Obligation 
Seribe —ene 
(Stadtstempel) 
ü#ber 
............... Thaler Preußisch Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhoͤchste Privilegium vom ........ .. . 
.. . .. hierzu ausdruͤcklich ermaͤchtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der 
Inhaber dieser Obligation die Summe von .. .......... ... Thalern Kurant, 
deren Empfang als Darlehn sie Namens der Kommune bescheinigen, von der 
Stadtgemeinde Brandenburg a. d. H. zu fordern hat. 
Die auf . . . .. Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind in halbjährlichen 
Terminen am 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber 
nur gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinskupons gezahlt. 
Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privile- 
gium enthalten. 
Brandenburg a. d. H., den u 18. 
Die städtische Kommission. 
Der erste Bürgermeister. Der Stadtsyndikus. Die Beauftragten der 
Stadtverordneten-Versammlung. 
N. N. N. N. M. 
Eingetragen Stabtschuldenbuch Fol. .... . Beigefuͤgt sind die Kupons Serie J. 
——.ie 1—5. nebst Talon. 
Der Gemeinde-Einnehmer. 
N. 
(Auf der Rückseite.) 
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt 
Grandenburg a. d. H. im Betrage von 350,000 Zhalern. br. . . . 
(Abdruck des Privilegiums.)
	        
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