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(Nr. 6350.) Mivilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Demminer Stadt-
Obligationen zum Betrage von 220,000 Thalern. Vom 14. Mai 1866.
Wr Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Magistrat der Stadt Demmin mit Genehmigung der
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur Bestreitung außer-
ordentlicher städtischer Ausgaben, sowie zur Regelung des slddtischen Kreditwesens
überhaupt, ein Anlehen von 220,000 Thalern aufnehmen und wur diesem Zweck
auf den Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Stadt-Obligationen aus-
geben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung
auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung
von zweihundert und zwanzig Tausend Thalern Demminer Stadt-Obligationen,
-welche nach dem anliegenden Schema in 58 Apoints à 1000 Thaler, 116 Apoints
à 500 Thaler und 1040 Apoints à 100 Thaler auszufertigen, mit vier einhalb
vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach
dem feslgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung oder Ankauf innerhalb spätestens
32 Jahren von der Zeit der Emission an zu amortisiren sind, mit Vorbehalt
der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch
den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Belstedigung eine Gewähr-
leistung Seitens des Staats zu bewilligen.
- Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem
Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 14. Mai 1866.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Jahrgang 1866. (Nr. 6350.) 44 Pro-