Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 29—— 
  
(Nr. 6357.) Allerhöchster Erlaf vom 28. Mai 1866., betreffend den Tarif, nach welchem 
das Bohlwerks-, Winterlage= und Lagergeld in der Stadt Damgarten zu 
entrichten ist. 
A. Ihren Bericht vom 5. Mai d. J. will Ich der Stadt Damgarten, im 
Franzburger Kreise des Regierungsbezirks Stralsund, das Recht zur Erhebung 
eines Bohlwerks-, Winterlage= und Lagergeldes verleihen und den beiliegenden 
Tarif, nach welchem diese Abgaben zu erheben sind, unter Worbehalt der Re- 
visson von fünf zu fünf Jahren, genehmigen. 
Gegenwärtiger Erlaß ist nebst dem Tarif durch die Gesetz-Sammlung 
zu veröffentlichen. 
Berlin, den 28. Mai 1866. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
Jahegang 1866. (Nr. 6367. 47 Ta- 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Juni 1860.
	        
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