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Talon
zur
Breslauer Stadt-Obligation“
über Einhundert Thaler.
spruch erhoben, so erfolgt die Anusreichung der neuen Kupons an den
Besitzer der gedachten Obligation gegen besondere Quittung.
Breslau, den . 18.
Der Magistrat hiesiger Haupt= und Residenzstadt.
Eingetragen bag.
D. Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die
!s—-P te Serie Zinskupons für die vier Jahre von Johannis . *
bis Johannis Wird hiergegen rechtzeitig bei uns Wider-
*
(Nr. 6378.) Nachtrag zum Privilegium vom 28. März 1855. wegen Ausgabe auf jeden
Inhaber lautender Breslauer Stadt -Obligationen im Betrage von
1,200,000 Thalern. Vom 6. Juli 1866.
W. —-
itWilhelm,vonGotte-3GnadenKomgvonPreußenw
thun kund und fügen hiermit zu wissen:
Nachdem von dem Magistrat zu Breslau im Einverständnitz mit der
Stadtverordneten-Versammlung die Ergänzung resp. Abänderung des unterm
28. März 1855. (Gesetz-Samml. für 1855. S. 253.) ertheilten Privilegiums
wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender und mit Zinskupons versehener
vier und einhalbprozentiger Stadt-Obligationen dahin beantragt worden ist, daß
den von Johanni dieses Jahres ab auszugebenden Serien von Zinskupons
jedesmal eine Anweisung — Talon — zum Empfange der nachslfolgenden
„Serie nach dem anliegenden Schema beigegeben werde, ertheilen Wir hierzu
Unsere landesherrliche Genehmigung.
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Hauptquartier Horitz, den 6. Juli 1866.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 6377—6378. Ta-