Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 441 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Erster (eis . )Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Gerdauer Kreises 
Littr. . .. .. M . ... 
uͤber .. . . . ... Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
uͤber .. . .. Thaler . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
ten.. . .. 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- Obligation 
fͤr das Halbjahr vom . .. ... .. . . .. bis ...... .. .. .. mit (in Buchstaben) 
.. . .. Thalern .. . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Gerdauen. 
Gerdauen, den ...... .... 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Gerdauer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an 
gerechnet, erhoben wird. 
(Ne.6382, Pro-
	        
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