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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
Nr. 37.—
(Nr. 6383.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Pr. Friedlander Kreises im Betrage von 30,000 Thalern. Vom 13. Juni
1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Pr. Friedländer Kreises auf dem
Kreistage vom 28. März 1866. beschlossen worden, die zur Vollendung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten, außer den durch die Privilegien vom
7. Oktober 1864. (Gesetz-Samml. pro 1864. S. 657. ff.) und vom 8. Mai
1865. (Gesetz-Samml. pro 1865. S. 634. ff.) genehmigten Anleihen von resp.
120,000 Thalern und 30,000 Thalern, annoch erforderlichen Geldmirtel im Wege
einer ferneren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten
Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons
versehene, Seitens der Glaubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen
Betrage von 30,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im
Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in
Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von
Obligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben: dreißig Tausend
Thalern, welche in folgenden Apoints:
15,000 Thaler à 1000 Thaler,
00 à 500 -
U aà
4000 #: à 100 -
1000 : à 50 O
— 30,000 Thaler,
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent chrüch zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1868. ab mit wenigstens jährlich Einem
Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortifirten Schuld-
verschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein
jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die
Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Jaohrgang 1866. (Nr. 6383.) 61 Das
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1666.