Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6245.) Bestäktigungs-Urkunde, betreffend den Fünften Nachtrag zum Statut der 
Magdeburg-Köthen-Halle-Leipsiger Eisenbahngesellschaft. Vom 8. Ja- 
nuar 1860. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft 
in der Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 13. September 1865. die 
Abänderung einiger, die Pahl und die Remunerirung der Mitglieder ihres 
Direktoriums betreffenden Bestimmungen des unterm 13. November 1837. 
(Gesetz-Samml. für 1851. S. 726. ff.) landesherrlich bestatigten Gesellschafts- 
Statuts beschlossen, auch ibren Vorständen die Ermächtigung zur Abfassung 
eines entsprechenden Staturnachtrages und zur Vereinbarung desselben mit 
der Staatsregierung ertheilt hat, wollen Wir den anliegenden, von den gedachten 
Vorstaänden aufgestellten und unter dem 2. Dezember 1865. notariell verlaut- 
barten Fünften Nachtrag zu dem Statut der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger 
Eisenbahngesellschaft hiermit in allen Punkten bestätigen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Scatutnachtrage durch die 
Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 8. Jannar 1806. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. " Gr. zur Lippe. 
Fünfter
	        
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