Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Die regelmaͤßige Verzinsung und Tilgung der Schuld steht unter der 
Kontrole der Koͤniglichen Regierung zu Liegnitz. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Grünberg, den 18. 
Das Deichamt des Aufhalt-Glauchower Deichverbandes. 
(Unterschrift des Deichhauptmanns und zweier Repräsentanten.) 
Kontrole kol. A ..... (Unterschrift des Deichrentmeisters.) 
B. 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk TLiegnitz. 
Zins---Kupon 
über Rthlr. Sgr. Pf. 
zur 
Obligation des Aufhalt-Glauchower Deichverbandes 
uͤber .. . .. Rthlr. zu 44 Prozent. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
............... 18.. und spaͤter die Zinsen der vorbemerkten Obligation fuͤr 
das Halbjahr 00vo . .. 18. bis z 18. mit 
(in Buchstaben) Thalern . . . . . Silbergroschen Pfennigen bei 
der Deichverbands-Kasse zu Grünberg. 
Grünberg, den ..... 
(Trockener Stempel.) 
Das Deichamt des Aufhalt-Glauchower Deichverbandes. 
(Faksimile der Unterschrift des Deichhauptmanns und zweier Repräsentanten.) 
Kontrole Fol. ..... As .... (Unterschrift des Deichrentmeisters.) 
veseidsentimoekunon, mird ungalh.r wen 
vom Ablaufe des Kalenderjahres der Faälligkeit 
an gerechnet, erhoben wird.
	        
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