Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 703 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 60. — 
  
(Nr. 6454.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypothekenbriefe der 
Pommerschen Hypotheken-Aktienbank. Vom 1. Oktober 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
Nachdem Wir durch Unseren Erlaß vom heutigen Tage die Errichtung 
einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Pommersche Hppotheken-Akrienbank“ 
mit dem Sitze zu Cöslin und deren in der norariellen Urkunde vom 21. April d. J. 
verlautbartes Statut genehmigt haben, wollen Wir der genannten Aktiengesell- 
schaft in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Aus- 
stellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber ent- 
haltren, durch gegenwäriges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung 
zur Ausgabe auf den Inhaber lamender, mit Zinskupons versehener Hypotheken- 
briefe, wie solche in dem Statute näher bezeichnet und in Gemäßheit desselben 
zu verzinsen sind, mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber 
dieser Hypothekenbriefe die daraus hervorgehenden Rechre, ohne die Uebertragung 
derselben nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Hypotheken-= 
briefe oder Zinskupons eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- 
nommen wird, ist nebst dem Statute der Gesellschaft durch die Gesetz-Sammlung 
zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kbniglichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 1. Oktober 1866. 
(L. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
o. Selchow. Graf zu Eulenburg. 
Jahrgang 1866. (Nr. 6454.) 98. Sta- 
Ausgegeben zu Berlin den 24. November 1866.
	        
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