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Geseh= und Verordnungsfür
das
Königreich Bayern.
Nr. 36.
München, den 26. Juli 1915.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 15. Juli 1915, betreffend die Eichordnung für die den Ludwigkanal befahrenden Schiffe.
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Nr. 17/Sac.
Bekanntmachung, betreffend die Eichordnung für die den Ludwigkanal befahrenden Schiffe.
##Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird die im Jahre 1843 (Reg. Bl. 1843 Nr. 9)
erlassene Eichordnung für die den Ludwigkanal befahrenden Schiffe durch die nachstehend
abgedruckten Vorschriften ersetzt.
München, den 15. Juli 1915.
v. Seidlein.
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