Full text : Quellensammlung zur Entwicklungsgeschichte des modernen Staates. Erster Band. (1)

Instruktion  und  Reglement  für  das  Generaldirektorium.  11

von  den  Geheimten  Sinanz-,  Krieges-  und  Domänenräten
eine  Stunde  später,  als  wir  befohlen,  auf  das  Generaldirektorium
  kommt  und  keine  schriftliche  Hermission  deswegen
von  Uns  hat,  demselben  soll  von  seinem  Traktament  100  Dukaten
abgezogen  und  zur  Pönalhasse  gegeben  werden.

Wer  gar  nicht  in  das  Generaldirehtorium  kommt,  ohne
daß  er  durch  Krankheit  daran  gehindert  wird,  oder  daß  er
dazu  Erlaubnis  von  Uns  habe,  der  soll  6  Monat  an  seinem
Traktament  zur  Dönalhkasse"  verlieren.

Wer  zum  anderen  Mal  ohne  Unsere  Permission  oder
hranhheitshalber  ausbleibet,  der  soll  cum  infamia'  hassieret
werden,  denn  wir  sie  davor  bezahlen,  daß  sie  arbeiten  sollen.

Die  Geheimte  Finanz-,  Kriegs=  und  Domänenräte  sollen
eln  jeder  vor  das  Departement,  bei  dem  er  placieret  ist,
mithaften,  wann  die  Gelder  zurüchbleiben,  und  ist  ihnen  also
zu  raten,  daß  sie  fleißig  und  unablässig,  ehe  noch  der
Sahlungstermin  einfällt,  bei  den  Commissariaten  und  Kammern
mahnen  und  antreiben,  nicht  aber  dabei  ohne  inquiétude
und  gleichsam  schlafend  sein.

Wenn  es  mit  Bezahlung  der  Quartalgelder  hapert,  sollen
beides  die  dirigierenden  Ministri  und  die  Rssessores  von  dem
Departement,  wo  der  Mangel  sich  zeiget,  examinieren,  woher
  derselbe  rühre.

Sindet  sich,  woranen  es  hafte,  so  ist  ihr  Devoir,  auf
zulängliche  Remedierung“  sofort  bedacht  zu  sein  und  die
dazu  erforderte  Mittel  unverzüglich  anzuwenden.

Woferne  sie  aber  nicht  so  klar  wie  die  Jonne  am  Himmel
auf  den  rechten  und  eigentlichen  Grund  sehen  können,  so
muß  ohne  Dersäumung  des  geringsten  Moments  jemand  aus
dem  Direhtorio  an  den  Ort  sich  verfügen,  wo  sich  das  Manquement
  und  Confusion  hervorgetan,  um  darin  behörend“
und  zulänglich  zu  remedieren.