Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Unternehmen  und  Verleiten.  261

dem  Versuchsparagraphen  eine  beschränktere  Bedenlung
innewohnt,  daß  die  beiden  Ausdrücke  mithin  keine  Synonyma
  sind,  vielmehr  im  Verhältnisse  des  Speziellen  zum
Generellen  stehen  nach  der  Formel:  Jedes  Unternehmen
  im  Sinne  des  §  82  ist  ein  Versuchen,
aber  nicht  jedes  Versuchen  schon  ein  Unternehmen?).


Schließlich  mag  auch  umgekehrt  ein  gemeinschaftliches
  Thatbestandsmoment  für  die  beiden  Begriffe,
nämlich  die  grundsätliche  Ausschließung  der  Vorbereitungshandlungen
  von  der  Inkriminirung  schon  hier  festgestellt
werden.

III.  Ist  die  in  dem  §  82  St  GB.  gegebene  Definition
  eine  generelle  Erlänterung  des  fraglichen  Begriffs,
ist  der  Sinn,  in  welchem  das  Wort  „Unternehmen“  daselbst
  gebraucht  wird,  auch  den  Worten  des  §  159  St  G.
beizulegen,  mit  anderen  Worten:  Ist  eine  analoge  Anwendung
  der  Legaldefinition  auf  das  Unternehmen  der
Verleitung  zum  Meineide  zulässig  oder  auggeschlossen?

priori  besehen  sind  es  zwei  Gründe,  welche  für
die  letztere  Alternative  sprechen:

Einmal  die  strikte  Fassung  des  §  82,  welcher  blos
vom  Unternehmen  spricht,  durch  welches  das  Verbrechen
des  Hochverraths  vollendet  wird,  und  welcher  demgemäß
  nicht  ohne  Weiteres  extendirt  werden  darf,  um  so
weniger,  als  der  Gesetzgeber  sich  bei  Regelung  des  mit
der  Todesstrafe  inkriminirten  Verbrechens  des  Hochverraths
  verschiedener  Gründe  bewußt  gewesen  sein  mag,
welche  für  ihn  bestimmend  waren,  den  Begriff  des  „Unternehmens“
  gerade  und  ausschließlich  auf  diesem  Gebiete
in  möglichst  enge  Schranken  einzuzwängen.  Ist  ja  doch

*)  Gegen  die  im  Texte  vertretene  Ansicht  v.  Liszt:  Lehrbuch
  d.  d.  SiR.  s  46.  „Es  greift  troß  dieser  Beschränkung  (in
dem  Worte  „unmittelbar“)  auch  das  Unternehmen  des  §  82  über
den  Umfang  des  Versuchsbegriffs  hinaus.“