Metadata : Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

Hat  der  Versicherte  schon  120  Beitragsmonate  zurückgelegt,
  so  kann  er  sich  die  bis  dahin  erworbene  Anwartschaft
durch  Zahlung  der  oben  in  Abschnitt  IV  beschriebenen  Anertennungsgebühr
  erhalten,  die  Versicherung  also  in  eine  fast  beitragsfreie
  umwandeln  lassen.  Sind  aber  noch  nicht  120  Beitragsmonate
  nachgewiesen,  so  müssen  bis  zur  Erfüllung  dieser
Summe  die  Beiträge  in  voller  Höhe  weiter  entrichtet  werden.

Nach  Eintritt  der  Berufsunfähigkeit  dürfen  aber  freiwillige
  Beiträge  nicht  entrichtet  werden.

VI.  Beiträge.

Wie  bei  der  Invalidenversicherung  bringen  auch  bei  der
Angestelltenversicherung  Arbeitgeber  und  Versicherte  die  Mittel
für  die  Versicherung  gemeinsam  je  zur  Hälfte  auf.  Das  Reich
leistet  jedoch  keinen  Zuschuß.

Die  Beiträge  sind  bis  auf  weiteres  wie  folgt  festgesetzt  worden:

Klasse  Monatsbeitrag
A  (Jahresarbeitsverdienst:  bis  zu  550  +4)  1,60  4
8  ,,  550—850,,)3,20»
c(  »  850—-1150»)4,80»
D(  ,,  1150-1500,,)6,80»
E(  »  1500—2000,,)9,60»
F(  »  2000—2500»)13,20»
C(  »  2500--3000»)16,60»
H(  »  30004000»)70—»
l(  4000—:)000,)2600»

Der  Arbeitgeber  hat  die  vollen  Beiträge  zu  entrichten,
kann  aber  dem  Versicherungspflichtigen  die  Hälfte  bei  der  Gehaltszahlung
  abziehen.

Die  Einzahlung  der  Beiträge  hat  der  Arbeitgeber  sofort
in  die  Versicherungskarte  des  Angestellten  zu  vermerken.

Die  Versicherungskarte  bietet  Raum  für  mindestens  48
Marken,  reicht  also  bei  dauernder  Versicherung  4  Jahre.  Jahr
und  Tag  der  Ausstellung  sind  in  der  Karte  angegeben.

Binnen  5  Jahren  nach  dem  Tage  der  Ausstellung  der
Karte  soll  sie  durch  eine  neue  ersetzt  werden.  Wird  dies  versäumt,
  so  kann  die  Ortspolizeibehörde  den  Versicherten  dazu
durch  eine  Geldstrafe  anhalten.

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