Full text : Blätter für Rechtsanwendung. VI. Band (6)

Ueber  Amtsuntrent.  335

Geschäfte  vom  Staate  entschädigt  werden  und  von
den  Unterthanen  solche  Nebenbezüge  nicht  mehr  erheben
  sollen,  b)  der  Beamte  jährlich  28  fl.  zuviel
erhoben  hatte  und  c)  offenbar  sey,  daß  die  Unterthanen
  diesen  Betrag  bei  den  jährlichen  Steigerungen
  dem  Staate  weniger  geboten  hatten,  also  der
Beamte  diesen  Betrag  si  ch  indirekt  widerrechtlich
zugeeignet  habe,  sprach  mit  Recht  Aufhebung  der
Generaluntersuchung  aus,  weil  a)  die  Observanz
schon  lange  vor  diesem  Beamten  bestanden  hatte,
b)  derselbe  zwar  die  Instruktion  für  sein  Geschäft
kennen  mußte,  diese  aber  von  einem  Aupfhören  solcher
  Nebenbezüge  nichts  erwähnte  und  eine  Kenntniß
  der  allgemeinen  Gesetze  über  die  Verhältnisse
der  Staatsbdiener  in  dem  hier  erforderlichen  Grade
von  diesem  Beamten  nicht  verlangt  werden  konnte,
auch  c)  noch  überdieß  der  Charakter  dieses  Mannes
und  das  Benehmen  desselben  in  dieser  Sache,  wo
er  selbst  der  Anzeiger  war  und  in  der  Generaluntersuchung
  Alles  aufklärte,  die  gesetzliche  Vermuthung
eines  bösen  Vorsatzes  beseitigte  ».

X.

Es  giebt  Handlungen,  welche  nach  Verschiedenheit
  ihrer  Merkmale  bald  das  Verbrechen  der
Amtsuntreue  durch  Unterschlagung  bald  Disziplinarubertretung
  seyn  können,  wenn  nämlich  abgesehen
  von  dem  Akte  der  Zueignung  noch  eine
Disziplinarubertretung  bleibt.  Hier  lam  es  sehr
wohl  geschehen,  daß  der  Beamte  wegen  des  Verbrechens
  der  Amtsuntreue  losgesprochen  oder  selbst
von  der  Instanz  entlassen,  wegen  der  Dis  ziplinarübertretung
  aber  zur  besonderen  Aburtheilung  verwiesen
  wird,  obgleich  diejenigen  Merkmale,  welche
den  Begriff  der  Disziplinarübertretung  bil-*“)

  AGE.  v.  29.  April  1840,  323.  2  3/26.  Der  Fall  konnte
übrigens  nicht  unter  Art.  362,  sondern  höchstens  un'er
Art.  352,  Nr.  II,  sabsumirt  werden,  aber  auch  hier
fehlte  der  böse  Vorsatz.