Dezember 1906. 361
Wir werden unsere Pflicht tun — im Vertrauen auf das deutsche
Volk!
(Stürmischer anhaltender Beifall. — Zischen bei den
Sozialdemokraten.)
Bei der nun vorgenommenen namentlichen Abstimmung wurde zuerst der
oben erwähnte freisinnige Antrag mit 175 gegen 171 Stimmen abgelehnt, darauf
— ebenfalls in namentlicher Abstimmung — die Regierungsvorlage mit 177
gegen 168 Stimmen.
Nunmehr erhebt sich der Reichskanzler von seinem Platze.
Reichskanzler Fürst von Bülow:
Ich habe dem Reichstag eine Kaiserliche Verordnung mitzuteilen.
(Das Haus erhebt sich. — Stürmischer Beifall und Händeklatschen
im Hause und auf den Tribünen.)
Präsident:
Ich bitte, nicht mit den Händen zu klatschen!
(Zurufe von verschiedenen Seiten: Tribünen!)
Reichskanzler Fürst von Bülow:
Die Kaiserliche Verordnung lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen usw., verordnen auf Grund des nach Art. 24 der
Reichsverfassung vom Bundesrat unter Unserer Zustimmung gefaßten
Beschlusses, im Namen des Reichs, was folgt:
Der Reichstag wird hierdurch aufgelöst.
(Große Erregung auf allen Seiten des Hauses.)
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Bückeburg, den 13. Dezember 1906.
(Gez.) Wilhelm.
(Gegengezeichnet) Bülow.
Auf Grund dieser Kaiserlichen Verordnung erkläre ich im Namen
der Verbündeten Regierungen auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers
die Sitzungen des Reichstags für geschlossen.