Münster. Kulm. 301
ad 1. Dass diese Weichsel-Kampe für 200 Thaler jährlich auf zehn
Jahre verpachtet und dass solche durch den im verflossenen Frühjahr gewesenen
Eisgang zum Theil versandet ist, so dass der Pächter auf eine
Remission von 50 bis 60 Thaler jährlich, wortiber sich das Kloster mit
ihm noch nicht geeiniget hat, wird Anspruch machen können.
ad 2. Dass dies Kloster durch verpachtete Grundstücke und Zinsen
von Kapitalien ein Einkommen von etwa 715 Thaler jährlich hat, wovon,
und von den einkommenden Geschenken, 6 Ordens-Schwestern und deren
Domestiken und etwa zwölf Kranke erhalten und geheilt werden.
ad 3. Die Ordens-Schwestern beschäftigen sich, ausser ihren Religions-Verrichtungen,
mit der Wartung und Pflege von Kranken, halten tberdies
auch noch eine Mädchen-Schule, in der etwa 70 bis 90 Kinder freyen
Unterricht bekommen.
Die Westpreussische Kammer giebt diesem Institut ein gutes Zeugniss,
und das Kloster hat sich bereit erklärt, wann dessen Fonds vergrössert
werden sollte, die Anstalt noch zu erweitern und zu vervollkommenen.
E. K. M. werden hieraus zu ersehen geruhen, dass, wenn ein Kloster
der Beibehaltung werth ist, dies wohl dahin gezählt werden kann. Auch
suche ich in Neu-ÖOstpreussen die Klöster der barmherzigen Schwestern
möglichst zu unterstützen. Im Ganzen kommt es aber nur darauf an, dem
religieusen Eifer der Ordens-Schwestern für Wartung und Pflege der Kranken
und Unterricht der Jugend eine gehörige Richtung zu geben.
Jetzt ist der Fonds zu klein, als dass etwas vorztigliches erwartet werden
kann.
Eine einmahl verabreichte extraordinaire Beihtilfe würde auch von
wenig Nutzen seyn. Es existiren aber in Westpreussen noch mehrere
Klöster anderer Art, welche zum Theil nicht ganz unbeträchtliche Grundstücke
besitzen, zum Theil eine verhältnissmässig bedeutende Competenz
erhalten.
Wenn eins oder zwei dieser Klöster aufgehoben und der Fonds derselben
zu Verbesserung des Klosters der barmherzigen Schwestern zu Culm
verwandt wiirde, so dürfte durch Aufhebung jener Klöster und durch Erweiterung
dieses Instituts ein doppelter Nutzen entstehen.
Sollten E. K. M. dies vorläufig zu genehmigen geruhen, so stelle ich
. anheim:
ob Allerhöchstdieselben mich zu authorisiren geruhen wollen, dieserhalb
in Gemeinschaft mit dem Staats-Minister von Massow die Westpreussische
Kammer und Regierung instruiren zu dürfen. «
Rand-Verftgung, geschrieben von Beyme:
»16. Februar 1805.
Approbirt.«
Die speciellen Akten hiertiber in R. 7. B. 24.
1805
Febr. 12
Febr. 16