Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  10.)  197

von  Mir  nach  Beratung  im  Kronrat  in  seinen  Grundzügen  gebilligten
Reformplans  zu  prüfen,  welcher  Aenderungen  der  gesetzlichen  und  Verwaltungsvorschriften
  im  Sinne  der  Vereinfachung  und  der  Dezentralisation
es  bedürfen  wird,  um  die  Geschäftsformen,  den  Behördenaufbau,  die  Verteilung
  der  Verwaltungsgeschäfte  auf  die  Behörden  und  die  Ordnung  des
Rechtsmittelswesens  und  der  Instanzenzüge  in  der  gesamten  innern  Verwaltung
  den  Anforderungen  der  heutigen  Entwickelung  des  öffentlichen
Lebens  anzupassen.  Das  Ergebnis  ihrer  Feststellungen  hat  die  Kommission
Mir  mit  ihren  gutachtlichen  Vorschlägen  zu  unterbreiten.  Diese  Vorschläge
werden  dann  die  Grundlage  für  die  weitern  Verhandlungen  im  Schoße
des  Staatsministeriums  bilden.  Die  von  Mir  genehmigte  Anweisung  für
die  Kommission  folgt  anbei  zurück.  Als  Mitglieder  will  Ich  nach  dem
Vorschlage  des  Staatsministeriums  in  die  Kommission  hierdurch  die  in
dem  beiliegenden  Verzeichnis  genannten  Personen  berufen,  unter  denen  Ich
zugleich  den  Staatsminister  Grafen  zu  Eulenburg  mit  der  Stellvertretung
des  Ministers  des  Innern  im  Vorsitz  der  Kommission  betraue.  Der
Minister  des  Innern  hat  die  Genannten  von  ihrer  Berufung  in  Kenntnis
zu  setzen  und  das  Weitere  wegen  des  alsbaldigen  Zusammentritts  der
Kommission  und  der  Aufnahme  ihrer  Geschäfte  zu  veranlassen.
Gegeben  Neues  Palais,  den  7.  Juni  1909.
Wilhelm  R.
Fürst  v.  Bülow,  v.  Bethmann  Hollweg,  v.  Tirpitz,
Frhr.  v.  Rheinbaben,  Delbrück,  Beseler,  v.  Arnim,
v.  Moltke,  Sydow.
An  das  Staatsministerium.

Zu  Mitgliedern  der  Immediatkommission  zur  Vorbereitung  der
Verwaltungsreform  sind  ernannt:  Staatsminister  Graf  Botho  zu  Eulenburg
  zu  Berlin,  Staatsminister  Oberpräsident  Graf  v.  Zedlitz-Trütschler
zu  Breslau,  Präsident  des  Oberverwaltungsgerichts  Wirkl.  Geh.  Rat
Dr.  v.  Bitter  zu  Charlottenburg,  Oberpräsident  Dr.  Frhr.  v.  Schorlemer
zu  Koblenz,  Oberbürgermeister  Dr.  Adickes  zu  Frankfurt  a.  M.,  Landrat
  a.  D.,  Vorsitzender  der  Landwirtschaftskammer  der  Provinz  Ostpreußen
v.  Batocki  zu  Bledau,  Landrat  v.  Bockelberg  zu  Zielenzig,  Geh.  Justizrat,
Rechtsanwalt  und  Notar,  Stadtverordneter  Oskar  Cassel  zu  Berlin,  Bankier
Ludwig  Delbrück  zu  Berlin,  Königlicher  Amtsrat  und  Rittergutsbesitzer
v.  Dietze  auf  Barby,  Studiendirektor  der  Handelshochschule  Professor
Dr.  iur.  et  phil.  Eckert  zu  Köln,  Legationsrat  a.  D.  Krupp  v.  Bohlen
und  Halbach  zu  Villa  Hügel  bei  Essen,  Oberbürgermeister  Dr.  Lentze  zu
Magdeburg,  Kammergerichtsrat  Eugen  Schiffer  zu  Berlin,  Landesrat,  Geh.
Regierungsrat  Adolf  Schmedding  zu  Münster  in  Westfalen,  ordentlicher
Professor  der  Staatswissenschaften  Dr.  Gustav  v.  Schmoller  zu  Berlin,  Regierungspräsident

  Schreiber  zu  Düsseldorf  und  Seehandlungspräsident  a.  D.
Frhr.  v.  Zedlitz  und  Neukirch  zu  Berlin.

10.  Juni.  (Berlin.)  Die  Beratungen  der  Finanzminister.

Die  Gesetzesvorschläge  der  Regierung  betreffs  einer  Erbanfallsteuer,
die  50  Millionen  Mark  ergeben  soll,  einer  Erhöhung  der  Stempelabgaben,
insbesondere  des  Wechselstempels,  einer  Besteuerung  der  Schecks  in  Höhe
von  10  Pfennigen  werden  genehmigt.  Ebenso  grundsätzlich  die  Entwürfe
der  Finanzkommission  in  Bezug  auf  Bier,  Branntwein,  Umsatzsteuer  für
Immobilien,  Tabak,  Zigaretten,  Schaumwein  und  Kaffee.  Abgelehnt
werden  die  Kotierungssteuer,  der  Kohlenausfuhrzoll  und  die  Mühlenumsatzsteuer.
  Die  Wertzuwachssteuer  auf  Immobilien  wird  wegen  der
dazu  nötigen  Vorarbeiten  als  vorläufig  ergebnislos  für  die  Finanzreform