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N 19.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 31. December 1863.
Inhalt. ·"
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nischen Republik Chili andererseits.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung eines von den Freiberren Milhelm
König von Königshefen und Genessen zu Stuttgart errichteten Familien-Fidei-Commiß-Vertrags. — Verfügung, betreffend
die Umlage des Gebäudebrandschadens für das Kalewerjahr 1864. — Verfügueg, betressend die Aufhebung
der besonderen Staatsaussicht über die Gemeinde Hornberg, Oberamts Gerabrenn. — Bekanntmachung, betreffend den
Verein für die Heil= und Pflege-Anstalt für schwachsinnige Kinder zu Stetten, Oberamts Cannstatt. — Bekanntmachung,
betreffend dle Voraus-Entrichtung der Rheinschifffahrts-Abgaben.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend den am 1. Februar 1862 zu Santiago abgeschlossenen Freundschafts-, Handels= und Schifffahrtsvertrag
zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins einerseits und der südamerikanischen
Republik Chili andererseits.
Wilhelim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem der am 1. Februar 1862 zu Santiago abgeschlossene Freundschafts-, Handels=
und Schifffahrtsvertrag zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und der südamerikanischen
Republik Cbili die Genebmigung sämmtlicher betbeiligten Regierungen
erhalten hat, so verordnen Wir nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, daß dieser
Vertrag zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht werde. «
Stuttgart den 9. December 1863.
Wilhelm.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten:
Freiherr v. Hügel.
Der Chef des Finanzdepartements: Auf Befebl des Königs,
Sigel. der Chef des Gebeimen-Cabinels:
Freiherr v. Manucler.