Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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N  19.

Negierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  31.  December  1863.
Inhalt.  ·"
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nischen  Republik  Chili  andererseits.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bestätigung  eines  von  den  Freiberren  Milhelm
König  von  Königshefen  und  Genessen  zu  Stuttgart  errichteten  Familien-Fidei-Commiß-Vertrags.  —  Verfügung,  betreffend
  die  Umlage  des  Gebäudebrandschadens  für  das  Kalewerjahr  1864.  —  Verfügueg,  betressend  die  Aufhebung
der  besonderen  Staatsaussicht  über  die  Gemeinde  Hornberg,  Oberamts  Gerabrenn.  —  Bekanntmachung,  betreffend  den
Verein  für  die  Heil=  und  Pflege-Anstalt  für  schwachsinnige  Kinder  zu  Stetten,  Oberamts  Cannstatt.  —  Bekanntmachung,
betreffend  dle  Voraus-Entrichtung  der  Rheinschifffahrts-Abgaben.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,
betreffend  den  am  1.  Februar  1862  zu  Santiago  abgeschlossenen  Freundschafts-,  Handels=  und  Schifffahrtsvertrag

  zwischen  den  Staaten  des  deutschen  Zollvereins  einerseits  und  der  südamerikanischen
Republik  Chili  andererseits.

Wilhelim,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  der  am  1.  Februar  1862  zu  Santiago  abgeschlossene  Freundschafts-,  Handels=
  und  Schifffahrtsvertrag  zwischen  den  Staaten  des  deutschen  Zollvereins  und  der  südamerikanischen
  Republik  Cbili  die  Genebmigung  sämmtlicher  betbeiligten  Regierungen
erhalten  hat,  so  verordnen  Wir  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes,  daß  dieser
Vertrag  zur  allgemeinen  Nachachtung  bekannt  gemacht  werde.  «

Stuttgart  den  9.  December  1863.

Wilhelm.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:
Freiherr  v.  Hügel.
Der  Chef  des  Finanzdepartements:  Auf  Befebl  des  Königs,
Sigel.  der  Chef  des  Gebeimen-Cabinels:
Freiherr  v.  Manucler.