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Diensteifer verbindet, kann sich des goͤttlichen Segens und unaus.
bleiblicher Belohnung in dieser oder jener Welt versichert halten,
wird auch bey seder Gefahr oder Widerwärtigkeit den Trost und die
Beruhigung genießen, die nur allein em unverletztes Gewissen gewähren
kann. Auf gleiche Art wird auch von Seiten der vorgesetzten
Behörden derjenige stets rühmlichst ausge zeichnet werden, dessen
Dienstführung zeigt, daß er sich bey jeder Gelegenheit seinem eydlichen
Angelbbnihe gemäß beträge und sich dadurch würdig macht, dem
Landesherrn zur western Besörderung oder sonst zu erwarkenden Gnadenbezeugung
empfohlen zu werden. Dahingegen haben dicje nigen,
welche die feierlich beschworne Dienstpflichten bernachlhigen, oder
sich so weit vergehen, der ihnen ertheilten Instruction freventlich
entgegen zu handeln, außer der allgemelnen TDerachtung, auch die
in den Gesetzen den pflichtvergessenen Officianren angedrohete harte
Strafen zu gewärtigen, welche nach Verhältnis des berrächrlicheren
oder geringeren Verschuldens ohne Nachsicht und Ansehen der Person
an ihnen unausbleiblich werden vollzogen werden.
No. 2.
Vorhaltung bey gerichtlichen Eyden.
Jcber Eod, durch welchen eine rechtshängige Sache entschieden
wird, erfordert von Seiten des Schwdrenden die reiflichste Prüfung,
ob er ohne Verletzung seines Gewissens sich zur Abteistung entschließen
konne. Nur die innere Ueberzeugung von der Wahrheit det#enigen,
was beschworen werden soll, kann ein rechtschaffenes Gemüth zu dem
Entschluß bewegen, einen gerichtlichen Eyd zu leisten. Vorsätzliche
Lügen sind schändlich, und Lügen vor Gericht sind unverzeihlich. Wer
witsentsich etwas Unrichriges endlich erhärtet, ist ein ruchloser Bösewicht,
der wegen eines solchen Frevels schon in dieser Welt durch die
Marter seines ihn strafenden Gewissens unaufhörlich gezüchtigt wird.
Imn erwartet auf den Fall der Entdeckung die allgemeine Verachtung,
der Verlust seiner Ehre, Aemter und Würden und harte Strafe
der Obrigkeit. Aber auch wenn in dieser Welt keine Entdeckung
erfolgt, wird er den görtlichen Jorn empfinden und früb oder spät den
verdienten Lohn empfangen, daß er es gewagt, Gott zum Zeugen einer
Unrichtigkeit aufzurufen.
Wer