Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Gumbinnen.

Zinskupon
zu  der
Kreis-Obligation  des  Lycker  9  (III.  Emission)
Litr.
u—  Thaler  zu  *  Prozent  Zinsen

..........  Thaler..........Sllbetgrpfcheu.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  ver
Zeit  vom  ee  bis.  )  resp.  vom  .  .  .  .  ..
.  ...  und  späterhin  die  Zinsen  der  Vorbenenmen  Kreis-  Obligation  —
das  Halbsahr  vo.  bis.  mit  (in  Buchstaben)  Thalern
  .  .  ..  Silbergroschen  bei  der  Kreis-  Fonmumallase  zu  Lyck.

Lyck,  den  ..  ten  .  ....  ...  18
Die  staͤndische  Kommission  fuͤr  den  Chausseebau  im  Lycker  Kreise.

Dieser  Hinscuron  ist  ungültig,  wenn  dessen  Geldbetra
nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach  der  Fälligkeit,  vom  Schlaß
des  betreffenden  Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Drovinz  Preußen,  Negierungsbezirk  Gumbinnen.

Dalon

zur
Kreis-Obligation  des  Lycker  Kreises.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation
  des  Lycker  Kreises  (III.  Emission)

Littr  M.  .  .  .  .  über  ..  .  ..  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen
die  .  .te  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18..  bis  18..  bei  der  Kreis—
Kommunalkasse  zu  Lyck.

Lyck,  den  .  .  ten.  ...  .  .  ..  18.

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Lycker  Kreise.

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Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Mlnisteriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).