nch
Der neue Anfang kam denn doch endlich, recht wie das
gute Gluͤck kommt, gerade im unerwartetsten Zeitpunkte, gerade
noch in der Periode des getheilten Landes, ohne eigene
Betriebsamkeit der Kammerunterthanen, bloß durch den freiesten
Entschluß der regierenden Herren und das tiesgefühlteste
Interesse der nicht regierenden Grafen. Recht wie das gute
Glück kommt, noch in der Periode des getheilten Landes vereinigten
sich die Kammerunterthanen beider Theile des Landes
zu einem festest verbundenen großen Korps; der Geisi des
Korps kam zum Leben, er verbreitete sich erst vur so sanft
und milde wie Lebenswärme, und ehe die regiereuden Herren
nur argwohnten, was stark und lebendigst gewordener Geist
des neuentstandenen Korps vermöge, so war die volle Kraft
desselben so herrlich entwickelt, so mächtig emporstrebend, daß
lein weiterer Widerstand half — das Selbsttarationsrecht ward
schriftlich firirt, die Frciheit von neuen höheren Taren ward
zum Grundgesetz des Staats, die wichtigsten neuen Privilegien
zum unbesirittenen Vertrage. Und dieser wichtigsten Revolution,
die Wirtemberg von 1475 bis 1544 lin, dieser wichtigsten
Revolution unerwarteister Anfang und rascheste Vollendung
war diese.
Der in Stuttgart regierende Graf, Graf Ulrich, ein lieber
alter Mann, der viel Unglück erfahren, viel Hauskreuz
erlitten, mit Kummer grau geworden war, hatte zwei Söhne,
Eberhard und Heinrich; zwei junge Grafen, für die kein
Grasengut groß genug war, für die kein Fürstenthum groß
genug gewesen wäre, wenn jeder auch sein eigenes Fürstentbum
zu verzehren gehabt hätte. Wie Vaͤter ihre Söbne bestimmen,
so ward der zweite Sohn Heinrich zum geistlichen
Stande bestimmt. Man war schon weit mit ihm, der sechzehnjäbrige
Jüngling war schon Domprobst in Eichstädt und
Coadjutor in Mainz, er wäre der Erste wirtembergischen