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Anlage A.
zum
Protokoll d. d. 3. Oktober 1868.
schwöre hiermit einen leiblichen Eid zu Gott, daß ich das mir übertragene
mt und jedes mir etwa künftig zu übertragende Amt oder
Geschäft bei der Zollverwaltung im Gebiete der freien und Hansestadt Hamburg
nach den Gesetzen und Dienstanweisungen getreulich und fleißig versehen, dabei
auf das Zollinteresse des Zollvereins, sowie der demselben angehörigen Staaten,
einschließlich der freien und Hansestadt Hamburg, auf gleiche Weise bedacht sein
will, die vermöge des Dienstes zu meiner Kenntniß gelangenden, Geheimhaltung
erfordernden Angelegenheiten Niemanden, als dem es zu wissen gebührt, offenbaren
und mich jederzeit so betragen wolle, wie es einem redlichen Staatsdiener
wohl ansteht und gebührt. So wahr mir Gott helfe.
Anlage B.
zum
Protokoll d. d. 3. Oktober 1868.
Revers.
Nachdem durch Verfügung ds ... von mir das Angelöbniß
erfordert worden ist:
bei der Verwaltung des mir anvertrauten Amtes asssss ... . ..
das Zollinteresse des Zollvereins, sowie der demselben angehörigen Staaten,
einschließlich der freien und Hansestadt Hamburg, pflichtmäßig wahrnehmen
zu wollen, «
und ich die Bedeutung dieser Verfügung wohl verstanden habe, so ertheile ich
hiermit das erforderte Angelöbniß auf Grund des von mir geleisteten Diensteides
durch eigenhändige Unterschrift dieses Reverses.
. . .. den. #.. 18.
Nr. 7296.)