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kommen der Bank verschlechterten sich die Deckungsverhältnisse
der Noten. Die Bargelddeckung war durchschnittlich im Laufe
des Jahres nicht höher als 59 %, an zwei Tagen betrug sie sogar
weniger als 50 %.
Mit dem Ende des Jahres 1869 hörte ein Geschäftszweig auf,
der bei dem Mangel an Umlaufsmitteln ın den ersten 10 Jahren
des Bestehens der Bank dem Lande gute Dienste geleistet hatte.
Vom 1. Januar 1870 ab wurden keine Giroanweisungen mehr
akzeptiert, sondern sofort ausgezahlt. Der durchschnittliche Betrag
der umlaufenden Giroanweisungen hatte in den letzten Jahren
mehr und mehr abgenommen, so dass sie schliesslich nur
noch bei der Hauptbank ım Umlauf gewesen waren. Der Giroverkehr
hatte sich überhaupt bei der Preussischen Bank nicht
recht eingebürgert. Ein Jahr nach der Gründung der Bank betrug
die durchschnittliche Summe der Giroguthaben 959 900 Thlr.;
20 Jahre später nur noch 258 100 Thlr. Es wurde daher der Giroverkehr
bei den Bankanstalten in Breslau, Königsberg ı. Pr.,
Magdeburg, Posen und Stettin eingestellt.
Am Ende desselben Jahres (1869) erging noch ein Gesetz,
das auf einen anderen Geschäftszweig der Bank, den Depositenverkehr,
nicht ohne Einfluss bleiben sollte. Durch dieses Gesetz
wurde der Minoritätstermin von 24 auf 21 Jahre reduziert. Die
gesetzlich vorgeschriebene Zeitdauer zur Überlassung der bei den
Vormundschaftsbehörden müssig liegenden Gelder wurde hierdurch
um 3 Jahre verkürzt. Durch die Herabsetzung der Anlagedauer
wurde auch die durchschnittliche Grösse der Anlage vermindert,
falls die Depositengelder nicht freiwillig der Bank zur
weiteren Verwaltung überlassen wurden.
Die geschäftliche Entwicklung des Jahres 1870 verlief zunächst
ruhig. Im Februar wurden Diskontsatz und Lombardzinsfuss
auf 4 und 5 % ermässigt und hielten sich monatelang auf
dieser Höhe. Um den Notenumlauf im Gebiete des Norddeutschen
Bundes einheitlicher zu regeln und die teilweis leichte Gründung
von Zettelbanken zu erschweren, wurde am 27. März 1870 eın
Bundesgesetz erlassen, durch das die Konzession zur Notenausgabe
von einem auf Antrag der beteiligten Regierung zu erlassenden
Bundesgesetze abhängig gemacht wurde.
Als im Juli plötzlich der deutsch-französische Krieg ausbrach,
wurden Diskontsatz und Lombardzinsfuss am 15. Juli auf 6
und 7 % und schon drei Tage später auf 8 und 9 % erhöht, um
auf diese Weise den drohenden Metallabfluss zu verhindern. Aber
schon einen Monat später, am 19. August, sanken sie wieder auf 6
und 7% und am 5. September auf 5 und 6%. Ein Vergleich
mit den Kreditbeschränkungen des Jahres 1866 zeigt, dass jene
im Verhältnis viel stärker waren; denn ım Jahre 1866 hielt sich
der Diskontsatz fast ein Vierteljahr lang über 7 % und dabei
über 2 Monate über 9%. Im Jahre 1870 kam es zu einem so