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Ueberbürdung der Schüler geführt, da die Befähigung zur Anferti—
gung eines Aufsatzes nur durch fortgesetzte häusliche Uebungen glei—
cher Art erworben werden kann, und zweitens die Zeit für die Ein—
führung der Schüler in die Bekanntschaft mit der so werthvollen
englischen Litteratur erheblich geschmälert. Deshalb ist in der vor—
liegenden Feststellung der Lehraufgaben eine Aenderung der Forde—
rungen getroffen in der Art, daß die beiden Sprachen in ein ähn—
liches Verhältnis zu einander gebracht sind, wie das Lateinische und
Griechische im Lehrplane der Gymnasien, d. h. daß im Französischen
ein größerer Umfang grammatischer Kenntnisse sowie die Befähigung
zum freien schriftlichen Gebrauche der Sprache gefordert wird, wäh—
rend im Englischen davon Abstand genommen ist. Dem entsprechend
ist unter die schriftlichen Arbeiten bei der Entlassungsprüfung im
Französischen ein Aufsatz und ein Exerzitium, im Englischen nur
ein Exerzitium aufgenommen worden. An die Stelle des letzteren
ebenso wie im Griechischen am Gymnasium eine Uebersetzung aus
dem Englischen zu setzen, erscheint darum nicht nothwendig, weil
die dort bestehende Gefahr, daß die Grammatik auf Kosten der
Lektüre zu sehr betont wird, bei den einfacheren syntaktischen Verhältnissen
der letzteren Sprache nicht zu besorgen ist.
b. Die Aufgabe, durch den grammatischen Unterricht in einer
fremden Sprache die Grundlagen sprachlich -formaler Bildung bei
den Schülern herzustellen, ist an den Realgymnasien im Wesentlichen
durch den lateinischen Unterricht zu erfüllen; an den Ober-Realschulen
fällt diese Aufgabe dem Unterrichte im Französischen zu.
Die Stellung der Ober-Realschulen als Lehranstalten allgemeiner
Bildung ist wesentlich dadurch bedingt, daß für die Methodik des
französischen Unterrichtes, insbesondere in den drei untersten Klassen,
dieser Gesichtspunkt volle Berücksichtigung finde.
c. Die Lektüre erstreckt sich bei beiden Sprachen vorzugsweise
auf historische und beschreibende Prosa und auf Dichtungen der klassischen
Periode; beim Französischen mehr als beim Englischen auch
auf Muster des abhandelnden, rednerischen und Briefstites. Es ist
dabei möglichst bald von dem Gebrauche der Chrestomathien zur
Lektüre von ganzen Schriftwerken fortzuschreiten, deren Inhalt und
Darstellung dem Standpunkte der einzelnen Klassen entspricht. Die
Erklärung hat die Aufgabe, die Schüler zu genauer sprachlicher
Auffassung des Gelesenen anzuleiten und in das Verständnis des
Inhaltes und der Kunstform von Schriftwerken einzuführen. Namentlich
hat die Erklärung bei historischen Werken, den geschichtlichen
Unterricht ergänzend, die Bekanntschaft mit den Begebenheiten
und den staatlichen Einrichtungen zu vermitteln. — An den Ober-Realschulen
gestattet die größere Zahl der französischen und englischen
Lehrstunden die Ausdehnung der Lektüre auf mustergiltige,
für einen weiteren Leserkreis bestimmte Abhandlungen aus dem Be-3