Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 169 — 
sofern nicht dagegen von dem Inhaber der Obligation bei der Königlichen Eisen- 
bahndirektion schriftlich Widerspruch erhoben ist. 
Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den In- 
haber der Obligation. 
S. 2. 
Die Prioritäts -Obligationen werden mit jährlich fünf Prozent verzinset 
und die Zinsen in halbjährigen Raten postnumerando am 1. Juli und 2. Ja- 
nuar von der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse in Elberfeld, sowie an den durch 
die Königliche Eisenbahndirektion in öffentlichen Blättern namhaft zu machenden 
Zahlstellen ausbezahlt. 
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jah- 
ren, von den in den betreffenden Kupons bestimmten Zahlungsterminen an ge- 
rechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheile der Gesellschaft. 
F. 3. 
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der darin ver- 
schriebenen Beträge nebst den fälligen Zinsen Gläubiger der Bergisch-Märkischen 
Eisenbahngesellschaft und faben als solche, unbeschadet des Vorzugsrechts, welches 
den älteren, zufolge der früheren Privilegien für die Bergisch-Märkische Bahn 
und deren einzelne Bahnstrecken, insbesondere für die Dortmund-Soester, Düssel- 
dorf- Elberfelder, Aachen-Düsseldorfer und Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher 
Eisenbahn, sowie für die Hessische Nordbahn aufgenommenen Prioritäts-Anleihen 
zusteht, an dem Nettoertrage der zum Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Unternehmen 
gehörigen Bahnstrecken ein Vorzugsrecht vor den Inhabern der Stammaktien 
und der zu denselben gehörigen Dividendenscheine. 
Auf das der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft in dem Privilegium 
vom 8. Dezember 1866., betreffend die Emission von 16/618,000 Thalern Prioritäts- 
Obligationen VI. Serie, eingeräumte Recht zur Emission einer weiteren Anleihe 
in diesen Prioritäts-Obligationen bis zu der vorgedachten Höhe mit gleichem Vor- 
ugsrechte für Verzinsung und Amortisation mit den bereits emittirten 16,618,000 
halern, ist ausdrücklich Verzicht geleistet. Die gleiche Priorität, wie solche den 
in Gemäßheit gegenwärtigen Privilegiums zum Betrage von 20 Millionen Thaler 
emittirten Obligationen zusteht, wird für eine gleiche Summe von Prioritäts- 
Obligationen vorbehalten, so daß die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft 
berechtigt ist, einen fernerweiten Betrag von 20 Millionen Thaler oder weniger 
in den Obligationen VII. Serie mit dem nämlichen Vorzugsrecht, wie solches 
der gegenwärtigen Emission zugestanden ist, zu emittiren, falls ihr späterhin die 
Königliche Staatsregierung hierzu die Genehmigung ertheilt. 
S. 4. 
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, wozu alljährlich 
ein halbes Prozent des Nominalkapitals, also der Betrag von 100,000 Thalern, 
sowie die auf die ausgeloosten Obligationen fallenden ersparten Zinsen, verwendet 
werden. Die Amortisation wird durch Ausloosung bewirkt. 
Johrgang 1870. (Nr. 7016.) 23 Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.