Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7683.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Mai 1870., betreffend die Abänderung der Rich- 
tungslinie der zu 2. des Allerhöchsten Erlasses vom 27. April 1868. 
(Gesetz= Samml. für 1868. S. 483.) bezeichneten Chaussee im Kreise Be- 
rent, statt über Niedamowo, über Groß.Klinz, Eichenberg, Elsenthal und 
Alt-Kischau. 
92 Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigt habe, daß 
die zu 2. Meines Erlasses vom 27. April 1868. bezeichnete Chaussee im Kreise 
Berent, Regierungsbezirk Danzig, von Klein-Klinz, an der Berent-Danziger 
Staatsstraße, statt in der Richtung über Niedamowo, über GroßKlinz, Eichen- 
berg, Elsenthal und Alt- Kischau zum Anschluß an die dort zu 1. lezeichmele 
Chaussee zwischen Hoch-Paleschken (Wolfsbruch) und Boschpohl ausgeführt werde, 
bestinme Ich hierdurch, daß die durch Meinen Erlaß von demselben Tage (Ge- 
setz Samml. von 1868. S. 483.) dem Kreise Berent verliehenen Rechte auch 
auf die Chaussee in der veränderten Richtung zur Anwendung kommen sollen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Berlin, den 16. Mai 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
(Nr. 7684.) Bestätigungs= Urkunde, betreffend den Siebzehnten Nachtrag zum Statut der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Vom 6. Juni 1870. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in ihrer Generalversamm- 
lung vom 27. April 1870. die Abänderung der auf die Ausgabe der neuen 
Stammaktien Littr. D. bezüglichen Bestimmung im F. 2. unter a. des Sechs- 
zehnten Nachtrages zu ihrem Statut und zu dem Ende die in dem anliegenden 
Siebzehnten Nachtrage enthaltenen Bestimmungen beschlossen hat, wollen Wir 
diesem Beschlusse Umerre landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Nachtrage durch die Gesetz Samm- 
lung bekannt zu machen. 
(Nr. 7683—J684.) Ur-
	        
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