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(Nr. 7706.) Allerhöchster Erlaß vom II. Juli 1870., betreffend den Lokomotivbahn-Anschluß
der Hermannshütte bei Hörde an die Dortmund-Soester Eisenbahn.
N der Hörder Bergwerks- und Hüttenverein darauf angetragen hat, die
von ihm hergestellte Lokomotiv. Eisenbahn von seinem Steinkohlenbergwerke bei
Brackel und Asseln nach der, bei Station Hörde der Dortmund-Sorfter Eisen.
bahn belegenen Hermannshütte, über diese hinaus zur Verbindung mit der letzt-
#rdachten Eisenbahn beziehungsweise mit dem bei Hörde belegenen Eisenwerke des
ereins ausdehnen zu dürfen, will Ich auf Ihren Bericht vom 5. Juli d. J.
nach Maaßgabe des Mir vorgelegten, hierbei zurückerfolgenden Situationsplans
und des von Ihnen speziell Fetestellenden Projektes Meine Genehmigung zum
Bau und Betriebe dieser Bahnverlängerung unter der Bedingung ertheilen, daß
anderen Unternehmern sowohl der Anschluß an die gedachte Verlängerung mittelst
Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren gegen zu vereinbarende eventuell
von Ihnen festzusetzende Fracht= oder Bahngeld-Sätze vorbehalten bleibt. Zugleich
bestimme Ich in Anbetracht der Gemeinnätzigkeit des Unternehmens, daß die in
dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. er.
zangenen Vorschriften über die Expropriation und das Recht zur vorübergehen-
e1en Benutzung fremder Grundstücke auch auf die vorgedachte Bahnverlängerung
Anwendung finden sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen.
Bad Ems, den 11. Juli 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7707.) Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von
Lyck bis zur Preußisch -= Russischen Landesgrenze. Vom 25. Juli 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
Nachdem die Ostpreußische Südbahn. Gesellschaft auf Grund der Beschlüsse
der Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 5. Juni 1869. darauf angetragen
O2 ihr die Ausdehnung ihres Unternehmens durch Anlag- einer Eisenbahn von
bis zur Preußischen Landesgrenze zum Anschluß an die auf Kaiserlich Rus-
sechem ebiete herzustellende Eisenbahn Grajewo--Brest zu gestatten, wollen Wir
er genannten Gesellschaft zum Bau und Betriebe der gedachten Eisenbahn Un-
sere Genehmigung unter nachstehenden Bedingungen ertheilen.
J.
Die Feststellung der Bahnlinie und die Genehmigung der speziellen Bau-
projekte und Anschläge gebührt dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent-
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