Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Verlangen die Leitung des Betriebes an die Direktion der Niederschlesisch-Mär- 
kischen Uenbahn gegen Erstattung der Selbstkosten zu übertragen ist. Zugleich 
bestimme Ich, unter Rückgabe des Situationsplanes, daß die in dem Gesetze 
über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allge- 
meinen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Expropriation und über 
das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke, auf das Unter- 
nehmen Anwendung finden sollen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 30. Juli 1870. # 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplit. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Bürean des Staats-Ministermmes. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckertt 
(v. Decker. 
 
	        
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