Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Artikel 20. 
6. 43. des Statuts wird aufgehoben. An seine Stelle treten folgende 
Bestimmungen: 
Das Direktorium besteht: 
a) aus fünf unbesoldeten Direktoren, welche sämmtlich Mitglieder des 
Verwaltungsrathes sein und in Breslau einen Wohnsitz haben müssen; 
b) aus mindestens drei besoldeten Direktoren, welche nicht Mitglieder des 
Verwaltungsrathes sind und von diesem gewählt werden. 
Mindestens zwei der besoldeten Direktoren müssen die Befähigung für 
den höheren Verwaltungs bezüglich Justizdienst, Einer die Qualifikation zum 
Bauinspektor besitzen. 
Hat einer der besoldeten Direktoren die Befähigung für den höheren 
Justizdienst erlangt, so können demselben zugleich die statutenmäßigen Geschäfte 
des Syndikus übertragen werden. 
Die unbesoldeten Direktoren (a.) beziehen außer Diäten und Reisekosten 
für Dienstreisen jährliche Remunerationen (Artikel 29.). 
Die Engagements-Verträge mit den besoldeten Direktoren (b.) werden, 
Namens der Gesellschaft von dem Verwaltungsrathe abgeschlossen. 
Dieselben haben ihre geschäftliche Thätigkeit ausschließlich der Gesellschaft 
zu widmen und dürfen keine gewerblichen Nebengeschäfte oder besoldete Neben- 
ämter übernehmen. 
Dem Verwaltungsrathe bleibt überlassen, die Zahl der besoldeten Direk- 
toren nach Maaßgabe des Bedürfnisses zu vermehren. 
Dransitorische Bestimmung. 
Die nach der gegenwärtigen Bestimmung des Statuts fungirenden drei 
Stellvertreter bleiben so lange im Amte, als nicht durch Tod, freiwilliges 
Ausscheiden, Wahl zum Mitgliede des Direktorii, oder Nichtwiederwahl zum 
Mitgliede des Verwaltungsrathes eine Vakanz eintritt. 
Eine Neuwahl für den auf diese Weise ausscheidenden Stellvertreter 
findet nicht statt. 
Artikel 21. 
+K. 45. des Statuts wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Be- 
stimmung: 
Die Wahl der aus dem Verwaltungsrathe hervorgehenden Mitglieder 
des Direktorii erfolgt auf die Dauer ihrer Wahlperiode als Mitglieder des 
Verwaltungsrathes. 
(Nr. 7572) 5° Art.
	        
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