Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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egierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.

 

Nummer  14.  Weimar.  23.  Juni  1894.
Inhalt:

Ninisterial-Verordnung,  betr.  die  Feier  der  Kirchweihfeste,  Seite  241.  —  Ministerial-Bekanntmachung,  die
errheilung  der  Rechte  einer  milden  Stiftung  an  die  vereinigte  Hospital-  und  Kaiser  Wilhelm.  Stiftung  in
erga  a#  Elster  betr.,  Seite  212.  —  Ministerial-  Bekanntmachung,  betr.  Wechsel  in  der  Hauptagentur  des
übecker  Feuerversicherungs-Vereins  von  1826,  Seite  243.  —  Ministerial-Bekanntmachungen,  betr.  die  Erheilung
  der  Erlaubniß  zum  Geschäftsbetrieb  im  Großherzogthum  an  die  Transport-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft,
  Bayerischer  Lloyd  in  München,  und  an  die  Hinterblicbenen-Kasse  des  Verbands  Deutscher  Beamtenvereine
  in  Berlin,  Seite  243.  —  Inhalts-Verzeichniß  aus  dem  Reichs-Gesetzblatt  und  dem  Central-Blatt  für
das  Deutsche  Reich,  Seite  244.

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Ministerial-Verordnung,
betreffend  die  Feier  der  Kirchweihfeste.

(58)]  In  Folge  der  Höchsten  Verordnung  vom  29.  April  1893,  betreffend
die  Verlegung  des  Buß=  und  Bettags  (Kirchliches  Verordnungsblatt  S.  273),
in  Berücksichtigung  des  von  der  V.  ordentlichen  Landessynode  gestellten  Antrags
(Ziff.  V  der  Erklärungsschrift  vom  22.  November  1892,  S.  149  der  Schriftstücke)
  und  im  Anschluß  an  den  Erlaß  des  Großherzoglichen  Kirchenraths  vom
27.  August  1890,  betreffend  die  Feier  des  Kirchweihfestes  (Kirchliches  Verordnungsblatt
  S.  228),  verordnen  wir  im  Einvernehmen  mit  dem  Großherzoglichen
  Staatsministerium,  Departement  des  Innern,  sowie  mit  dem  durch  den
Synodalausschuß  verstärkten  Großherzoglichen  Kirchenrath  Folgendes:

1.

In  der  Bußtagswoche  sind  keine  Kirchweihfeste  zu  halten.  Demnach
ist  in  allen  den  Kirchgemeinden,  in  welchen  das  Kirchweihfest  nach  dem  bisherigen
  Gebrauche  stets  oder  zuweilen  in  die  Woche  vor  dem  letzten  Trinitatis=1894

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