Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Sachsen, Negierungebezirk Magdeburg. 
(Stadtwappen.) 
Anleiheschein 
der 
Stadt OQOuedlinburg 
über 
Einhundert Thaoler Preustisch Kurant 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 27. Dezember 1869. 
(Gesetz= Samml. von 18. S. . . .). 
Quedlinburg, den trsreen 18.. 
Wir Magistrat der Stadt Quedlinburg urkunden und bekennen fierdurch, daß 
der Inhaber dieses Schuldscheines die Summe von Einhundert Thalern Preußisch, 
deren Empfang wir bescheinigen, als einen Theil der in Gemäßheit des Aller- 
höchsten Privilegiums vvro. (Gesetz Samml. S. ) 
aufgenommenen Anleihe von 70,000 Thalern von der Stadt Quedlinburg zu 
fordern hat. Die auf vier und einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind 
am 1. Juli und 2. Januar jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rück- 
gabe der ausgefertigten balbfährlichen Zinsscheine gezahlt. 
Der umstehend abgedruckte Plan enthält die näheren Bedingungen. Das 
Anleihekapital wird binnen längstens neununddreißig Jahren getilgt. 
(Siegel.) 
Der Magistrat. 
(Eigenhändige Unterschrift des Magistratsvorsitzenden und zweier Magistratsbeisitzer.) 
Eingetragen in das Kontrolbuch Blatt.4 
N. J. 
Stadthauptkassen- Rendant. 
Hierzu sind Zinsscheine — I. bis 8. nebst Anweisung ausgereicht. 
Gr. 7974.) 6“" Plan
	        
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