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sprungenen Loosnummern 40, und diese 40 Loosnummern sind in dem Anhang zu liquidiren.
. 79.
Jener Anhang erhält die Ueberschrift: „Liquidation der übersprungenen Looonummern,“
und soll nachstehende Rubriken enthalten:
J. Unterm Meßß. .. (Tahl.)
1J. Gebrechlich .. · ......(dcsgl.)
III. Wegen Familien- Verhaͤltnise befreit, und zwar-1)
weil ein oder mehrere Vrüder im Militär gestorbdben .(0de39gl.)
:) weil ein oder mehrere Vrüder wegen Gebrechlichkeit aus dem Militär
entlassen worden . OGesgl.)
3) weil ein oder mehrere Vruͤder im a Militaͤr dienen . . . . WGesgl.)
4) wegen Zusammentreffens der unter :, 2, 3 angefuhrten Vefreiungs-Gruͤnde,
(s. Art. 28, Nro. 6) .. .. . . . Weesgl.)
5) einzige Soͤhne, die zugleich einzige Kinder si nd .. Oesgl.)
6) einzige Söhne sechszigjähriger Väter (0odeggl.)
7) einzige Söhne von Wittdben . .. (esgl.)
8) aͤlteste oder zweitaͤlteste Soͤhne sechsrigjabriger Vuter. .. . Oesgl.)
9) aͤlteste oder zweitaͤlteste Soͤhne von Wittwen. (0o#3sgl.)
10) einzige oder aͤlteste oder zweitaͤlteste Enkelsoͤhne.. .Gesgl.)
11) älteste oder zweitälteste Brüder elternloser Geschwistterr. (0deegl.)
hiezu
die aus der Ziehungs-Liste Gestrichenen. (odesgl.))
— . (Hauptzahl)
Siebentes Kapitel.
Von den Befreiungen wegen Familien-Verhältnisse.
(Zu Art. 27, 28 des Gesetzes.)
. 80°.
Die Befreiungen wegen Familien-Verhältnisse sind ganz nach dem Buchstaben des