Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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sprungenen  Loosnummern  40,  und  diese  40  Loosnummern  sind  in  dem  Anhang  zu  liquidiren.

.  79.
Jener  Anhang  erhält  die  Ueberschrift:  „Liquidation  der  übersprungenen  Looonummern,“
  und  soll  nachstehende  Rubriken  enthalten:
J.  Unterm  Meßß.  ..  (Tahl.)
1J.  Gebrechlich  ..  ·  ......(dcsgl.)
III.  Wegen  Familien-  Verhaͤltnise  befreit,  und  zwar-1)
  weil  ein  oder  mehrere  Vrüder  im  Militär  gestorbdben  .(0de39gl.)
:)  weil  ein  oder  mehrere  Vrüder  wegen  Gebrechlichkeit  aus  dem  Militär
  entlassen  worden  .  OGesgl.)
3)  weil  ein  oder  mehrere  Vruͤder  im  a  Militaͤr  dienen  .  .  .  .  WGesgl.)
4)  wegen  Zusammentreffens  der  unter  :,  2,  3  angefuhrten  Vefreiungs-Gruͤnde,
  (s.  Art.  28,  Nro.  6)  ..  ..  .  .  .  Weesgl.)
5)  einzige  Soͤhne,  die  zugleich  einzige  Kinder  si  nd  ..  Oesgl.)
6)  einzige  Söhne  sechszigjähriger  Väter  (0odeggl.)
7)  einzige  Söhne  von  Wittdben  .  ..  (esgl.)
8)  aͤlteste  oder  zweitaͤlteste  Soͤhne  sechsrigjabriger  Vuter.  ..  .  Oesgl.)
9)  aͤlteste  oder  zweitaͤlteste  Soͤhne  von  Wittwen.  (0o#3sgl.)
10)  einzige  oder  aͤlteste  oder  zweitaͤlteste  Enkelsoͤhne..  .Gesgl.)
11)  älteste  oder  zweitälteste  Brüder  elternloser  Geschwistterr.  (0deegl.)
hiezu
die  aus  der  Ziehungs-Liste  Gestrichenen.  (odesgl.))

—  .  (Hauptzahl)

Siebentes  Kapitel.
Von  den  Befreiungen  wegen  Familien-Verhältnisse.
(Zu  Art.  27,  28  des  Gesetzes.)
.  80°.
Die  Befreiungen  wegen  Familien-Verhältnisse  sind  ganz  nach  dem  Buchstaben  des