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S. 4.
Die aufgestellten Klassen und Erträge setzen einen mittleren Kulturzustand
des Ackers voraus.
Ist die Ertragsfähigkeit durch rationelle Bewirthschaftung erheblich über
eine mittlere Stufe gchohen und nach den Gesammtverhältnissen des abzu-
schätenden Gutes ohne Anwendung künstlicher Düngungsmittel auf dermaliger
Höhe zu erhalten, so erfolgt die Einschätzung in die zunächst höhere Klasse, und
der Kapitalwerth des Weizenbodens erster Klasse wird in diesem Falle um zehn
Prozent erhöht. Insofern dagegen die Ertragsfähigkeit durch unwirthschaftliche,
erschöpfende Behandlung unter eine mittlere Stufe herabgesunken ist, wird in die
zunächst niedrigere Klasse eingeschätzt. Aecker, die an solcher Nässe leiden, daß der-
selben entweder gar nicht, oder nur mittelst Anlegung kostspieliger Entwässerungs-
anstalten Abzug verschafft werden kann, ingleichen Aecker, welche periodisch wieder-
kehrenden, namentlich versandenden Ueberschwemmungen ausgesetzt sind, dürfen
wegen der hierdurch bedingten Rückschläge des Ertrages nicht in die ihrer Boden-
mischung entsprechende, sondern höchstens in die nächstfolgende niedrigere Klasse
eingeschätzt werden.
G. 5.
Der für das Hektar Acker zu berechnende Kapitalwerth ist für
1) Weizenboden 1. Klasse .. . . . . . . . 200 Rthlr.
2) 22. 170
3) Gerstbodeun. 150
44) 22.. .. 130
5) HaferbodeynNNNN·f. 85
6) - 22. 60
!:! ) 3.11 450
8) 3jährigen Roggenboden 30
9) 6 ........... 20.
Die vorstehenden Tarifsätze sind bei besonderen Vorzügen und Mängeln
a) der Terrainformation in Bezug auf ebene resp. hügelige oder steile Lage,
b) des Arrondissements, d. h. der die Feldeintheilung und Benutzung be-
dingenden Gestalt der Ackerflächen,
J) der Ausgeglichenheit, d. h. der Ausdehnung gleicher Bonitätsklassen auf
größeren Flächen oder der die volle Benutzung der besseren Klassen
mehr oder weniger hindernden Vermengung derselben mit geringeren
Klassen,
je um Ein bis fünf Prozent zu erhöhen oder zu ermäßigen. Von dem Kapital-
werthe des Ackerlandes, ausschließlich der Gärten, werden demnächst auf Markt-
fuhrkosten (Verfilberungskosten) der zum Verkaufe zu bringenden Hauptprodukte,
je nach der die Kommunikation erleichternden Eisenbahn= und Chausseeverbin-
(D. 7818.) dung,