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Pommerschen Landkreditverbandes mit den von ihnen der Pommerschen Landschaft
bestellten Kautionen mitverhaftet.
Die Revisionen der erstgedachten Kassen sind auf die Kassen des Pommerschen
Landkfreditverbandes auszudehnen.
KC. 4.
Gerichtsstand.
Der Pommersche Landkreditverband hat bei dem Königlichen Kreisgerichte
zu Stettin Recht zu nehmen.
g. 5.
Von den Pfandbriefen.
Zur Beschaffung der füur die kreditsuchenden Grundstäücksbesitzer erforderlichen
Darlehnsvaluta stellt der Pommersche Landkreditverband auf jeden Inhaber
lautende Schuldverschreibungen aus, unter der Bezeichnung: „Pfandbriefe des
Pommerschen Landkreditverbandes“", gegen Hypothekbestellung bisher nicht bepfandbriefungsfähiger,
in dem im §#. 1. bezeichneten Bezirke belegener Grundstücke.
Diese Pfandbriefe des Pommerschen Landkreditverbandes sind unkündbar
Seitens des Inhabers.
§. 6.
Sicherheit.
Für die Pfandbriefe des Pommerschen Landkreditverbandes haften:
a) sämmtliche Forderungsrechte des Letzteren gegen seine eigenen Schuldner,
b) alles sonstige Vermögen des Pommerschen Landkreditverbandes,
J) der Sicherheitsfonds (F. 33.) und
d) die Amortisationsfonds (§. 23.).
S. 7.
Kapital- und Zinszahlung.
Der Pommersche Landkreditverband zahlt den Pfandbriefs-Inhabern Kapital
und Zinsen nach Maßgabe dieses Statuts, ohne daß dieselben mit den
Darlehnsnehmern in ein persönliches Schuldverhältniß treten. Die Pfandbriefe
des Pommerschen Landkreditverbandes werden zu 44 Prozent jährlich verzinslich
ausgefertigt.
Die Schuldner zahlen dagegen außer derjenigen Summe, welche zur Deckung
dieser Zinsen erforderlich ist, jährlich 1 Prozent des Nominalbetrages der Pfandbriefe
zur Bestreitung der Verwaltungskosten (§. 37.), und 2 Prozent, welche
während der ersten zwölf einhalb Jahre zur Ansammlung eines Sicherheitsfonds
(. 33.), später zur Amortisation der Pfandbriefsschuld, verwendet werden.
Der Entscheidung des Engeren Ausschusses der Pommerschen Landschaft
bleibt es überlassen, ob späterhin auch 5 Prozent Zinsen tragende Pfandbriefe
ausgefertigt werden sollen.
(Nr. 7872.) 46“ B. Von