Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem 
Königlichen Insiegel ausfertigen lalsent ohne jedoch dadurch den Inhabern der 
Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten 
des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 
Gegeben Berlin, den 6. Mai 1871. 
#. §.) Wilhelm. 
Für den Handelsminister: 
v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
Schema A. 
Mheinprovinz, Negierungebezirk Coblenz. 
Coblenzer Stadt-Obligation 
(Trockener Stempel der Stadt.) 
über 
..... hundert Thaler Kurant. 
Auf Grund des Alehöchsten Privilegiums v0r. (Gesetz. Samml. 
von 18. S. ) bekennen wir hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation 
die Summe von hundert Thalern Kurant, deren Empfang als baares Orn- 
lehn wir Namens der Stadt bescheinigen, von der Stadtgemeinde Coblenz 
fordern hat. Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind in hasblühr, 
lichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Wn* fällig, werden aber 
nur gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinskupons g gesahlt 
thalt ie näheren Bedingungen sind in dem umstehen abgedruckten Privilegium 
enthalten. 
Coblenz, den 18. 
Die städtische Kommission. 
Der Oberburgermeister. Die kommittirten Stadtverordneten. 
N. N. N. 
Der Gemeinde-Empfänger. 
N. 
(Auf der Rückseite.) 
Privilegium wegen Auegabe auf den Inhaber lautender Obligationen 
der Stadt Coblenz im SGetrage von 230,000 Thalern. 
(Folgt Abdruck des Privilegiums.) 
Schema B.
	        
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