— 234 —
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Trebnitzer Kreises
Littr. ..... k -*“!
über Thaler zu . . . . . Prozent Zinsen
über
. .. . . . .. Thaler .. . .. . . . . . . .. Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfangt gen dessen Ruͤckgabe in der
Zat vom . .ten .... .... bis resp. vom . .ten
. .. ... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation
"En das Habbsahr vom ... . .. .. ... . . .. bbs. mit (in Buchstaben)
.......... ThaernSIlbekgkoschenbetderKretsKommunalkassezu
Trebnitz.
Trebnitz, den ..ten .......... 18..
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Trebnitzer Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen.
Priahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Breslau.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Trebnitzer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Trebnitzer Kreises
Littr. W..„ über .. .. . Thaler . .... Prozent Zinsen
die ..te Serie Zinskupons fuüͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Trebnit.
Trebnitz, den t.teen 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Trebnitzer Kreise.
(Nr. 7825.)