268 —
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruͤck
Habe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Wanzleben, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
mrüchulifern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
6575vd gekürdigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I.
Titel 51. H. 120. sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Wanzleben.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach blauf der Berjährungsfeis der Betrag der ange-
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinskupons bi .
. . . . . .. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons auf fünfjährige
Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Wangleben gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern hernn
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
heil Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Wanzleben, den . .ten ...... 18..
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau im Wanzlebener Kreise.
N. N. N. N.
upons gegen Quittung aus-
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.
Pro-