Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— N. 20— 
  
(Nr. 7844.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Juli 1871., betreffend die Aufhebung der im Mi- 
nisterium der geistlichen 2c. Angelegenheiten jetzt bestehenden gesonderten 
Abtheilungen für die evangelischen Kirchen-= Angelegenheiten und für die 
katholischen Kirchen -Angelegenheiten. 
A# den Bericht des Staatsministeriums vom 30. v. M. will Ich genehmigen, 
daß die im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten 
jetzt bestehenden gesonderten Abtheilungen für die evangelischen Kirchen-Angelegen- 
heiten und für die katholischen Kirchen-Angelegenheiten aufgehoben und deren 
Geschäfte Einer Abtheilung für die geistlichen Angelegenheiten übertragen werden. 
Diese Order ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 8. Juli 1871. " 
Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. Gr. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. 
v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. 
An das Staatsministerium. 
——. 
(Nr. 7845.) Allerhöchster Erlaß vom 5. Juni 1871., betreffend die Verleihung der fiskalischen 
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee 
von Niederndodeleben bis zur Klein-Rodenslebener Feldmarksgrenze. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von der Gemeinde 
Niederndodeleben, im Kreise Wolmirstedt des Regierungsbezirks Magdeburg be- 
schlossenen chausseemäßigen Ausbau der innerhalb ihrer Feldmark belegenen Strecke 
des Weges von Niederndodeleben nach Klein-Rodensleben genehmigt habe, ver- 
leihe Ich hierdurch der Gemeinde Niederndodeleben das Expropriationsrecht. für 
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maßgabe der für 
die Staats- Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich genehmigen, daß das der Gemeinde Niederndodeleben durch 
Jahrgang 1871. (Nr. 7844—7866.) *38 Mei- 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juli 1871.
	        
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