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resp. Siegburg, sowie die feste Brücke über den Rhein bei Coblenz nebst den
sämmtlichen für den Eisenbahnbetrieb darauf errichteten Gebäuden und darauf
. diesem Zwecke gemachten Anlagen, sowie den sämmtlichen für den Betrieb
iefer Strecke beschafften fahrenden Zeuge, Mobilien, Geräthschaften, Materialien
in erster Linie verhaftet.
§S. 11.
Nur diejenigen Obligationen, welche mit Unserer Genehmigung zu dem
Zwecke, die der Rheinischen Eisenbahngesellschaft event. zu konzessionirende Fort-
etzung der rechtsrheinischen Linie von Troisdorf resp. Beuel bis ins Ruhrgebiet
e zu stellen und die erforderlichen Betriebsmittel dafür muschaffen „sowie
zur Weiterführung der Osterath-Essener Bahn über Wattenscheid bis Dortmund
u. s. w. noch bis zur Höhe von 10,000,000 Thalern ferner emittirt werden möch-
ten, können den nach dem gegenwärtigen Privilegium zu emittirenden Obliga-
tionen in dem durch dasselbe a6 gesetzten Vorzugsrechte gleichgestellt werden.
. 12.
Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekanntmachungen müssen,
* nicht ausdrücklich ein Anderes bestimmt ist, in die durch F. 27. der Gesell-
chaftsstatuten bezeichneten öffentlichen Blätter eingerückt werden.
d. 13.
Auf die Zahlung der Obligationen wie auch der Zinskupons kann kein
Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.
Zu Urkund dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das
gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und
unter Unserem Köriglichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern
der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten
des Staates zu geben, oder den Rechten Dritter und insbesondere der Inhaber
der nach den Privilegien vom 12. Oktober 1840. und vom 8. September 1843.
emittirten, resp. 2,500,000 Thaler 4prozentiger und 1,250,000 Thaler 3 pro-
zentiger Rheinischer Eisenbahn - Obligationen, der nach dem Privilegium vom
4. August 1854. emittirten 750,000 Thaler 4# prozentiger Bonn-Cölner Eisen-
bahn-Obligationen, der nach dem Privilegium vom 30. Mai 1855. emittirten
700,000 Thaler Cöln-Crefelder Eisenbahn-Obligationen, sowie der nach den Privi-
legien vom 2. August 1858., 26. November 1860., 30. Dezember 1861.,
29. Februar 1864. und 3. Oktober 1865. emittirten, resp. 5,000,000 Thaler,
3,000,000 Thaler, 3,000,000 Thaler, 2,000,000 Thaler und 3,000,000 Thaler
47 prozentiger und der nach dem Privilegium vom 14. Oktober 1869. emittirten
3,000,000 Thaler 5 prozentiger Rheinischer Eisenbahn-Obligationen zu präjudiziren.
Gegeben Bad Ems, den 19. Juli 1871.
(I. S.) Wilhelm.
Für den Finanzminister:
Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.
(Tr. 7853.) A.