Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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resp.  Siegburg,  sowie  die  feste  Brücke  über  den  Rhein  bei  Coblenz  nebst  den
sämmtlichen  für  den  Eisenbahnbetrieb  darauf  errichteten  Gebäuden  und  darauf
.  diesem  Zwecke  gemachten  Anlagen,  sowie  den  sämmtlichen  für  den  Betrieb
iefer  Strecke  beschafften  fahrenden  Zeuge,  Mobilien,  Geräthschaften,  Materialien
in  erster  Linie  verhaftet.

§S.  11.

Nur  diejenigen  Obligationen,  welche  mit  Unserer  Genehmigung  zu  dem
Zwecke,  die  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft  event.  zu  konzessionirende  Fortetzung
  der  rechtsrheinischen  Linie  von  Troisdorf  resp.  Beuel  bis  ins  Ruhrgebiet
e  zu  stellen  und  die  erforderlichen  Betriebsmittel  dafür  muschaffen  „sowie
zur  Weiterführung  der  Osterath-Essener  Bahn  über  Wattenscheid  bis  Dortmund
u.  s.  w.  noch  bis  zur  Höhe  von  10,000,000  Thalern  ferner  emittirt  werden  möchten,
  können  den  nach  dem  gegenwärtigen  Privilegium  zu  emittirenden  Obligationen
  in  dem  durch  dasselbe  a6  gesetzten  Vorzugsrechte  gleichgestellt  werden.

.  12.
Die  in  diesem  Privilegium  vorgeschriebenen  Bekanntmachungen  müssen,
*  nicht  ausdrücklich  ein  Anderes  bestimmt  ist,  in  die  durch  F.  27.  der  Gesellchaftsstatuten
  bezeichneten  öffentlichen  Blätter  eingerückt  werden.

d.  13.

Auf  die  Zahlung  der  Obligationen  wie  auch  der  Zinskupons  kann  kein
Arrest  bei  der  Gesellschaft  angelegt  werden.

Zu  Urkund  dieses  und  zur  Sicherheit  der  Gläubiger  haben  Wir  das
gegenwärtige  landesherrliche  Privilegium  Allerhöchsteigenhändig  vollzogen  und
unter  Unserem  Köriglichen  Insiegel  ausfertigen  lassen,  ohne  jedoch  den  Inhabern
der  Obligationen  in  Ansehung  ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  von  Seiten
des  Staates  zu  geben,  oder  den  Rechten  Dritter  und  insbesondere  der  Inhaber
der  nach  den  Privilegien  vom  12.  Oktober  1840.  und  vom  8.  September  1843.
emittirten,  resp.  2,500,000  Thaler  4prozentiger  und  1,250,000  Thaler  3  prozentiger
  Rheinischer  Eisenbahn  -  Obligationen,  der  nach  dem  Privilegium  vom
4.  August  1854.  emittirten  750,000  Thaler  4#  prozentiger  Bonn-Cölner  Eisenbahn-Obligationen,
  der  nach  dem  Privilegium  vom  30.  Mai  1855.  emittirten
700,000  Thaler  Cöln-Crefelder  Eisenbahn-Obligationen,  sowie  der  nach  den  Privilegien
  vom  2.  August  1858.,  26.  November  1860.,  30.  Dezember  1861.,
29.  Februar  1864.  und  3.  Oktober  1865.  emittirten,  resp.  5,000,000  Thaler,
3,000,000  Thaler,  3,000,000  Thaler,  2,000,000  Thaler  und  3,000,000  Thaler
47  prozentiger  und  der  nach  dem  Privilegium  vom  14.  Oktober  1869.  emittirten
3,000,000  Thaler  5  prozentiger  Rheinischer  Eisenbahn-Obligationen  zu  präjudiziren.

Gegeben  Bad  Ems,  den  19.  Juli  1871.

(I.  S.)  Wilhelm.
Für  den  Finanzminister:

Graf  von  Itzenplitz.  Graf  zu  Eulenburg.

(Tr.  7853.)  A.