Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr. 7862.) Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau einer festen Rheinbrücke bei Rhein- 
hausen. Vom 29. Juli 1871. 
Wur Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen x. 
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft auf Grund der Beschlüsse 
der Generalversammlungen ihrer Aktionaire vom 29. Mai 1867., 29. Mai 1869. 
und 31. Mai 1870. darauf angetragen hat, ihr den Bau einer festen Brücke 
über den Rhein für den Eisenbahnverkehr im Zuge der Osterath- Essener Bahn 
bei Rheinhausen zu gestatten, wollen Wir der Gesellschaft zu dieser Anlage Unsere 
Genehmigung unter der Bedingung ertheilen, daß auf Kosten der Gesellschaft 
und gemäß näherer Festsetzung der Militairbehörden 
1) sämmtliche Pfeiler der Brücke durch Minenkammern zur Sprengung 
vorbereitet werden, 
2) die Strombrücke an beiden Ufern durch Drehbrücken abgeschlossen und 
durch Tambour-Anlagen im unmittelbaren Anschluß an dise Drehbrücken 
sichergestellt wird, 
3) die für die jetzige Trajekt. Anstalt benutzten rampenartigen Bahnstrecken, 
soweit dies Seitens der Militairbehörden für nothwendig erachtet wird, 
zur Demolirung vorbereitet werden, und endlich 
4) die Gesellschaft an den Militairfiskus Behufs Beschaffung zweier ge- 
panzerten Stromfahrzeuge und Einrichtung eines geeigneten Bergeplatzes 
für dieselben die Aversionalsumme von 300,000 Thalern entrichtet. 
Zugleich bestimmen Wir,) daß auf die neue Anlage, welche einen inte- 
grirenden Bestandtheil des Rheinischen Eisenbahn Unternehmens bildet, die in 
em Gesee über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ent- 
haltenen Vorschriften, insbesondere diejenigen über das Expropriationsrecht und 
das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke, Anwendung 
finden sollen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Bad Ems, den 29. Juli 1871. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zu Eulenburg. 
  
(Nr. 7862—7863.) (Nr. 7863.)
	        
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