Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

(Nr. 7877.) Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1871., betreffend die Genehmigung des 
Regulativs für die Verwaltung der provinzialständischen Anstalten und 
Einrichtungen für Irre, Taubstumme und Blinde, sowie zur Unterstühung 
angehender Erzieherinnen in der Provinz Posen. 
A## Ihren Bericht vom 10. August d. J. will Ich in Gemäßheit des F. 51. 
des Gesetzes vom 27. März 1824. (Gesetz Samml. S. 141.), dem Antrage des 
„Provinziallandtages des Großherzogthums Posen entsprechend, das anliegende 
Regulativ, betreffend die Verwaltung der provinzialständischen Anstalten 
und Einrichtungen für Irre, Taubstumme und Blinde, sowie zur Unter- 
stützung angehender Erzieherinnen in der Provinz Posen, 
hiermit genehmigen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Bad Gastein, den 16. August 1871. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
Zugleich für den Minister der geistlichen 2c. 
Angelegenheiten. 
An die Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- 
Angelegenheiten und des Innern. 
Jobrgang 1371. (Nr. 79877.) 50 Re-
	        
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