Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1874.

 

Datum
40
Gesetzes  2c.

Ausgegeben
zu
Berlin.

Inhalt.

Nr.

des

Stuͤcks.

Nr.
des
Gesetzes.

 

1874.
15.  Juni.

21.

22.

 

1874.
21.  August.

25.  Juli.

6.  Juli.

15.  Oktbr.

21.  August.

21.

 

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Herabsetzung
des  Zinsfußes  der  auf  Grund  des  Privilegiums
vom  6.  März  1865.  (Gesetz-Samml.  S.  153.)
aufgenommenen,  nach  Abzug  der  Amortisationsrate
  des  laufenden  Jahres  noch  50,100  Thaler
betragenden  Anleihe  der  Stadt  Gumbinnen
1%%  auf  44  Prozent  vom  Beginne  des  Jahres

ab.

Gesetz,  betreffend  die  Erweiterung  der  Zinsgarantie
des  Staats  für  das  Anlagekapital  einer  Eisenbahn
  von  Halle  über  Rordhausen  nach  Heiligenstadt
  und  von  da  nach  Kassel.

Gesetz,  betreffend  die  Aufnabme  einer  Anleihe
in  Höhe  von  50,600,000  Thalern  zur  Erweiterung
  des  Staats-Eisenbahnneges.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Genehmigung
des  zwischen  der  Hannover-Altenbekener
und  der  Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahngesellschaft
  abgeschlossenen  Vertrages
wegen  Uebernahme  der  Zinsgarantie  für  eine
Anltihe  ersterer  Gesellschaft  im  Betrage  von
91  Millionen  Thaler,  sowie  die  Genchmigung
der  beschlossenen  Abänderungen  und  Zusägze  der
Gesellschaftsstatuten.

Allerhöchstes  Privilegium  wegen  Ausgabe  von
94  Millionen  Thaler  Prioritäts-Obligationen
III.  Serie  der  Hannover-Altenbekener
Eisenbahngesellschaft.

Allerhöchstes  Privilegium  wegen  eventueller  Ausfertigung
  auf  den  Inbaber  lautender  Obligationen
  der  Stadt  Uerdingen  im  Betrage
von  126,000  Reichsmark.

Statut  der  unter  der  Benennung  -Hammeschleusen-Acht-
  zum  Zwecke  de5  Schutzes
egen  Sommerüberschwemmungen  von  den  Be-#ern
  der  in  der  Hammeniederung  im  Kreise
Osterbolz  belegenen  Grundstücke  gebildeten  Genossenschaft.


Allerhöchstes  Privilegium  wegen  eventueller  Ausgabe
  auf  den  Inhaber  lautender  Obligationen
der  Stadt  Sangerhausen  bis  zum  Betrage
von  120,000  Mark  Reichswährung.

 

21.

20.

26.

24.

24.

21.

21.

 

8223.

8220.

259-260.

256.257.

332.
Nr.  1.

313.
Nr.  4.

281.
Nr.  25.

281.
Nr.  26.