Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

— 317 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 25.— 
  
Inhalt: Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Ihrhove nach 
Neue Schanz, S. 317. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausführung der durch das Gesetz 
vom 17. Juni 1874. zur Ausführung für Rechnung des Staates genehmigten Eisenbahnen, S. 331. — 
Bekanuntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter 
publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c.), S. 337. 
  
(Nr. 8237.) Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisenbahn 
von Ihrhove nach Neue Schanz. Vom 17. März 1874. 
Se Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Seine Königliche 
oheit der Großherzog von Oldenburg, von dem Wunsche geleitet, daß die von 
arlingen über Leeuwarden und Gröningen bis Neue Schanz hergestellte Nieder- 
ländische Staats-Eisenbahn bis zur Rheine-Emdener Eisenbahn fortgesetzt und 
daß zwischen den Oldenburgischen Staats-Eisenbahnen und der gedachten Nieder- 
ländischen Staats-Eisenbahn ein direkter Eisenbahnbetrieb hergestellt werde, haben 
Behufs einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Wilhelm Jordan, 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Hermann 
Duddenhausen, 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Adolph Scholz; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Baurath Ernst Buresch, 
Allerhöchstihren Ministerialrath Günther Jansen, 
welche, vorbehaltlich der Ratifikation, folgenden Vertrag abgeschlossen haben. 
Artikel 1. 
Die Königlich Preußische Regierung gestattet innerhalb des Preußischen 
Gebiets der Großherzoglich Oldenburgischen Regierung den Bau und Betrieb 
einer Lokomotiv- Eisenbahn von Ihrhove nach Neue Schanz, welche in Ihrhove 
an die Rheine-Emdener Bahn und bei Neue Schanz an die Niederländische 
Staats-Eisenbahn anschließen soll. 
Johrgang 1874. (Nr. 8237. 48 Art. 
Ausgegeben zu Berlin den 15. Oktober 1874.
	        
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