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Gesetz-Sammlung
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für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Inhalt: Vertrag zwischen Preußen und Sachsen in Betreff des Uebergangs des Eigenthums an der bisher
der Leipzig. Dresdener Eisenbahnkompagnie gehsrigen Eisenbahnstrecke von der Preußisch-Sächsischen
Landesgrenze bei Schkeuditz bis zum Bahnhose beipzig an die Magdeburg- KöthenHalle-Leipziger
Eisenbahngesellschaft, S. 333. — Vertrag zwischen Preußen und Sachsen wegen Zulassung einer
Eisenbahn von Nossen über Lommatbsch und Niesa nach Elsterwerda, S. 338. — Tarif, nach welchem
die Haofenabgaben zu Altona, im Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind,
S. 342. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872. durch die Regierungs-
Umtsblätter publizirten landesberrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 347.
(Nr. 8239.) Vertrag zwischen Preußen und Sachsen in Béetreff des Uebergangs des Eigen-
thums an der bisber der Leipzig-Dresdener Eisenbahnkompagnie gehörigen
Eisenbahnstrecke von der Preußisch= Sächsischen Landesgrenze bei Schkenditz
bis zum Bahnhofe Leipzig an die Magdeburg-Kölhen-Halle-Leipziger
Eisenbahngesellschaft. Vom 26. August 1874.
N8 die Leipzig= Dresdener Eisenbahnkompagnie die ihr zugehörige Eisen-
bahn von der Preußisch= Sächsischen Landesgrenze bei Schkeuditz bis zum Bahn-
befe Leipzig nebst den dazu gehörigen Nebengrundstücken, sowie das ir gehörige,
### Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Bahnhofe zu Leipzig mit verwendete
errain nebst allen von ihr hergestellten Anlagen und Baulichkeiten an die
Magdeburg-Köthen Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft mittelst Vertrages vom
29. April 1874. vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen Staatsregie-
rungen verkauft hat, haben Behufs Verständigung über die Ertheilung dieser
Genehmigung zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Hermann
uddenhausen,
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Rudolf von Char-
pentier,
welche unter Vorbehalt der Ratifkation den nachstehenden Vertrag abgeschlossen
haben.
Jahrgang 1874. (Nr. 8239. 50 Art.
Ausgegeben zu Berlin den 21. Oktober 1374.