Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

JNr.  2—

 

Juhalt:  Gesetz  wegen  Erhshung  des  Gebührensatzes  für  die  Einziehung  der  Klassensteruer,  S.  v.  —  Gesetz
wegen  Berechnung  des  Kosten-Pauschagnantums  in  den  Streitsachen  der  Armenverbände,  S.  10.  —
Vertrog  zwischen  Preußen  und  Bayern  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Gelnhausen  nach
Partenstein,  S.  11.  —  Bekauntmachung  der  nach  dem  Gesey  vom  10.  April  1872.  durch  die
Regierungs-  Amtsblätter  publizirtrn  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  ½c.,  S.  15.

 

(Nr.  8171.)  Gesetz  wegen  Erhöhung  der  im  §.  15.  des  Gesetzes  vom  1.  Mai  1851.,  betreffend
  die  Einführung  einer  Klassen-  und  klassifzirten  Einkommensteuer,
vorgeschriebenen  Gebühren.  Vom  2.  Januar  1874.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  r.
wre  b)  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,
was  folgt:

K.  1.

An  Stelle  des  im  §.  15.  des  Gesetzes  vom  1.  Mai  1851.,  betreffend  die
Einführung  einer  Klassen=  und  klassifijirten  Einkommensteuer  (Gesetz=  Samml.
für  1851.  S.  199.),  vorgeschriebenen  Gebührensatzes  von  vier  Prozent  tritt  vom
1.  Januar  1874.  ab  der  Satz  von  sechs  Prozent  der  eingezogenen  Klassensteuer.

Die  zur  örtlichen  Erhebung  der  Klassensteuer  nicht  verpflichteten  Gemeinden
erhalten  von  demselben  Zeitpunkte  ab  zur  Bestreitung  der  Nebenkosten  der  Veranlagung
  drei  Prozent  der  eingezogenen  Steuer.

s.  2.

Mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  wird  der  Finanzminister  beauftragt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  2.  Januar  1874.

(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  v.  Bismarck.  Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.
Falk.  v.  Kameke.  Achenbach.

 

Jabrgang  ·  1874  Mr.  81718172)  2  (r.  8172.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  30.  Januar  1874.