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(Nr. 8254.) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Klassensteuer-Veranlagung für
das Jahr 1875. Vom 23. Januar 1875.
A## Grund der Bestimmungen im F§.. 6. des Gesetzes vom 25. Mai 1873.
(Gesetz Samml. S. 213.) und im F§. 5. des Gesetzes von demselben Tage
(Gesetz Samml. S. 222.) wird hierdurch bekannt gemacht, daß an Klassensteuer für
das Jahr 1875. nur
zwei Mark achtzig Pfennige
auf jede drei Mark der wernlagten Jahres steuer zu entrichten sind. Der
biernach weniger zu entrichtende Betrag von zwanzig Pfennigen auf jede drei
Mark der Jahres euer vertheilt sich auf die einzelnen Monatsraten der letzteren
in der Art, daß auf jede 25 Pfennige der veranlagten monatlichen Klassensteuer
für den ersten Monat jedes Kalenderquartals nur je 24 Pfennige, für den
zweiten und dritten Monat jedes Kalenderquartals nur je 23 Pfennige
erhoben werden.
Der Normalbetrag der Klassensteuer ist gesetzlich festgestelt auf
"000,000 Mark.
Der durch Reklamationen und Rekurse entstandene
Ausfall gegen den Normalbetrag des Jahres 1874. ist fest-
gestellt aaiiffmm.. . . . ... 253,266
Summa 42,253,266 Mark.
Veranlagt sind für 170 ... . ... 44,495, 262
Mithin mehr 2,241,996 Mark.
Hiernach würden, um die berichtigte Soll-Einnahme von 42,253,266 Mark
zu erhalten, auf jede 3 Mark der veranlagten Jahressteuer zu entrichten sein:
2 Mark 84 /8 Pfennige;
da aber nach gesetzlicher Vorschrift bei Feststellung der weniger zu entrichtenden
Jahressteuer Beträge von 5 Pfennigen und darunter außer Betracht bleiben,
und der hierdurch Segen den Normalbetrag entstehende Ausfall, welcher sich für
dieses Jahr auf 724/354 Mark berechnet, erst im nächstfolgenden Jahre aus-
- leichen ist, so sind für das Johr 1875., wie oben bestimmt worden, nur
ark 80 Pfennige auf je 3 Mark der veranlagten Jahressteuer zu entrichten.
Berlin, den 23. Januar 1875.
Der Finanzminister.
Camphausen.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).