Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1875.

 

Datum
des

Gesetzes  2c.

Ausgegeben

zu
Berlin.

Inhalt.

Nr.
bes
Stücks.

Nr.

des
Gesetzes.

 

1875.
15.  Febr.

17.  —

24.  —

4.  März.

 

1875.
8.  Mai.

7.  April.

27.  Febr.

8.  Mai.

29.  Septbr.

8.  Mai.

15.  April.

 

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  dat  der  Stadtgemeinde
  Berlin  verliehene  Enteignungsrecht  für
die  Anlage  einer  Wasserleitung,  welche  das
Wasser  aus  an  dem  Ufer  des  Tegeler  Sees  anulegenden
  Tiefbrunnen,  resp.  aus  diesem  See
Htt.  entnimmt  und  mittelst  der  auf  dem  Charlottenburger
  Plateau  zwischen  der  Spree  und
Westend  anzulegenden  Zwischen-Reservoire  der
Stadt  Berlin  zuführt.

Allerhöchster  Erlaß),  betreffend  die  Genehmigung
des  Tarifs,  nach  welchem  die  Hafenabgaben
zu  Neustadt,  im  Kreise  Oldenburg,  bis  auf
Weiteres  zu  entrichten  sind.

Tarif,  nach  welchem  die  Hafenabgaben  zu
NReustadt  im  Kreise  Oldenburg,  Regierungsbezirks
  Schleswig,  bis]  auf  Weiteres  zu  entrichten
  sind.

Privilegium  wegen  Emission  von  Prioritäts-Obligationen

  der  Oberlausitzer  Eisenbahnesellschaft

  bis  zum  Betrage  von  1,800,000
Lark  Reichswährung.

Verordnung,  betreffend  die  Ausübung  der  Be-Huzur,
  zur  Dispensation  von  Eh  hindernissen.


Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Auflösung  der
Berliner  Nord-Eisenbahngesellschaft.

Rezeß  zwischen  Preußen  und  Anhalt,  betreffend
die  Regulirung  der  Grenz.  und  Hoheitsdifferenzen
  Betreffs  der  wüsten  Marken  Olbitz
und  Püstenitz  bei  Roßlau,  der  wüsten  Marken
Echtershagen  und  großer  Brühl  und  der  sogenannten
  Mansfelder  Lehnsflur,  sowie  des  —
Abberode  im  Harz.

Allerhoͤchster  Erlaß,  betreffend  die  Genehmigung
des  Sechsten  Nachtrags  zu  dem  Revidirten  Reglement
  für  die  Landfeuersozietät  der  Kurmark
  Brandenburg  und  der  Niederlausitz  vom
15.  Januar  1855.

Tarif,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzung
des  Hafens  in  Haseldorf  im  Kreise  Pinneberg,
  Regierungsbezirk  Schleswig,  bis  auf  Weiteres
  zu  erheben  sind.

 

4.

 

8272.

8266.

8350.

8275.

 

169.

169-172.

188.
Nr.  13.

97.

207.
Nr.  7.

573579.

207.
Nr.  8.

183-185.